Bewerbungsgespräch Behinderung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es reicht, wenn du es in Bewerbungsgesprächen erwähnst.

Wenn die dich fragen, warum du es nicht schon im Bewerbungsanschreiben erwähnt hast, sagst du du hättest gerne eine Chance auf ein Bewerbungsgespräch gehabt, vielleicht wären sie deshalb abgeschreckt gewesen, mich einzuladen.

Bei potentiellen Arbeitgebern löst eine solche Information in erster Linie Sorgen aus, ob du aufgrund dessen, was für den GdB sorgt, öfter ausfällst oder weniger Leistung bringen kannst. Das wäre insofern dann später ein Problem, als dass nach 6 Monaten im Job bei Vorliegen einer Schwerbehinderung ein deutlich größerer Kündigungsschutz ent- bzw. besteht, der bei fehlender Leistung aufgrund der Schwerbehinderung eine Kündigung massiv erschweren würde.

Der Vorteil für Arbeitgeber, den diese aber oft nicht auf dem Schirm haben, wäre der, dass jedes Unternehmen ab einer gewissen Größe verpflichtet ist, Schwerbehinderte zu beschäftigen. Tun sie das nicht, müssen sie stattdessen eine Abgabe zahlen. Diese Zahlung könnte also dein Status mit der Schwerbehinderung dann hinfällig machen.

Du solltest also vor allem überlegen, ob der Grund für die Schwerbehinderung einer ist, der für häufigere, eventuell auch längere Ausfallzeiten oder eine geringere Leistungsfähigkeit in genau diesem Job bei dir sorgen könnte. Wenn ja, lass die Info weg - und reich sie nach, wenn der GdB wirklich feststeht. Wenn nicht, erläutere das genau so - und verweis vielleicht auch direkt darauf, dass ja trotzdem diese Zahlung für den Arbeitgeber wegfallen würde, wenn der GdB dann feststeht...

Letzlich ist und bleibt es eine persönliche Entscheidung (davon ausgehend, dass deine Leistung nicht eingeschränkt ist und du alle Tätigkeiten des Jobs erledigen kannst). Zum aktuellen Zeitpunkt hast du sowieso keine Behinderung, insofern würde es sowieso nichts ändern. Und Nein, es kommt nicht unbedingt komisch rüber. Zum einen ist man nicht verpflichtet es zu sagen und zum anderen liegt ja bei dir sowieso noch gar keine festgestellte Behinderung vor. Ich bin selbst bei uns im Unternehmen die SBV Vorsitzende und wir beraten zwar auch Leute, die von Behinderung bedroht sind (wo also nicht unbedingt ein GdB vorliegt), aber in einem Bewerbungsprozess würde es den Leuten nicht helfen. Da müsste dann min. die Gleichstellung oder GdB 50 vorliegen. Es ist durchaus normal, dass sich bei einem Arbeitnehmer irgendwann vielleicht eine Behinderung ergibt....dann ist das so. Da gleichzeitig (gerade bei kleinen Betrieben) auch viele Vorurteile bestehen, würde ich nicht vorzeitig die Pferde scheu machen. Ich erinnere mich noch daran, dass mir eine "Mentorin" in der Ausbildung sagte, dass Leute wie ich ja in eine Behindertenwerkstatt gehören. Naja...Stattdessen sitze ich im Medizincontrolling mit Budgetverantwortung und verdiene nicht schlecht ;-) Die Dame hatte eben mal wieder klassische Vorurteile

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – SBV im Betrieb und als Rollifahrerin selbst betroffen
WhereIsMyBox 
Fragesteller
 10.02.2022, 10:42

Danke ich würde 50% bekommen mondestens

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Auf keinen Fall sagen. Vor Allem, wenn du noch gar keine SB hast.

Aber auch sonst: immer erst nach der Probezeit!

Arbeitgeber haben Null Bock auf Schwerbehinderte: Mehr bezahlter Urlaub, dürfen Überstunden verweigern, sind weniger belastbar, öfter krank.

Wenn der Antrag bereits läuft, müsstest Du das sagen. Wenn nicht..