Betrug über Facebook Jugendamt?


23.04.2025, 12:46

Kann es noch etwas machen nach sechs Jahren wenn ich das Geld nicht zurückzahle ?

7 Antworten

Das es schlichtweg Betrug war weisst du selber.

Frage ist, woher weiss er von deinem Kind?

Wenn dein Kind 4 wird und die Situation 6 Jahre her ist, kann dein Kind zum damaligen Zeitpunkt ja noch nicht auf der Welt gewesen sein.

Die Situation hat nichts mit dem Jugendamt zu tun, aber er könnte Angaben machen, die dir Schaden.

Schlichtweg Falschaussagen.

Ich würde ihm zuvorkommen und das Jugendamt damit konfrontieren. Erwähne,das es eine reine Racheaktion ist und präsentiere den chstverlauf,falls vorhanden.

Woher hat er deine Adresse?

Da kommen halt viele Fragen auf.


Gsa1997 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 13:17

Er weiß es über Facebook…habe Bilder drinnen

Belle91559  23.04.2025, 13:20
@Gsa1997

Wie gesagt, er könnte Falschaussagen machen. Ich würde ihm zuvorkommen.

Das hat mit dem Jugendamt absolut nichts zu tun.

Das Gericht wird ja damals entschieden haben wie damit umzugehen ist und somit ist das erledigt.


Belle91559  23.04.2025, 13:07

Hat damit nichts zu tun, aber man kann auch einfach aus Rache eine Meldung machen. Die Person hat dann trotzdem erstmal das Amt vor der Tür.

Gsa1997 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 12:47

Es gab kein Gericht nur ne Anzeige

Jana174923  23.04.2025, 12:47
@Gsa1997

Naja nach der Anzeige wird ja was passiert sein. Oder hat er dich jetzt erst nach 6 Jahren angezeigt?

Gsa1997 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 12:48
@Jana174923

Nein er hat eine Anzeige gemacht vor sechs Jahren, mehr habe ich absolut nichts mitbekommen .. er hatte mich aufgefordert das Geld zurückzuzahlen habe ihm nie geantwortet

Jana174923  23.04.2025, 12:49
@Gsa1997

Nach der Anzeige wird ja aber was passiert sein. Du hast dann ja vermutlich Post bekommen und es wurde ein Verfahren eingeleitet.

Jetzt ist es ja eh verjährt.

luibrand  23.04.2025, 12:50
@Gsa1997

Du solltest versuchen, eine Teilzahlung mit ihm zu vereinbaren, z.B 10 x 60€, damit Du Dein Vergehen (Betrug)aus der Welt schaffst.

luibrand  23.04.2025, 12:52
@Jana174923

Das Eine schließt das Andere ja nicht aus. Man nennt es auch Goodwill-Aktion.

DasOrakel  23.04.2025, 14:00
@Jana174923
Würde sie das wollen hätte sie ja gezahlt.

Kann ja noch kommen :)

Einen Anspruch auf Rückzahlung könnte er immer noch haben.

Relevant für das Jugendamt sind alte Schulden bzw eine kleine Jugendstraftat bei der Beurteilung einer Kindeswohlgefährdung kaum. Hauptsache dem Kind geht es gut - Dach über dem Kopf, Versorgung mit Essen, altersentsprechende Förderung etc

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Das Jugendamt wird sich vermutlich nicht sonderlich dafür interessieren.

Woher weiß der Junge, daß Du ein Kind hast?

Die Geldforderung (Erstattung des durch Dich entstandenen Schadens) gegen Dich dürfte verjährt sein, sofern nicht tituliert.

Du darfst das Geld aber dennoch zurückzahlen :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Gsa1997 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 12:52

Über Facebook hatte ich das verkauft

Gsa1997 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 12:53
@DasOrakel

Weil du ja gesagt hast vorher er das weiß mit meinem Kind über Facebook weiß er das

DasOrakel  23.04.2025, 12:54
@Gsa1997

Hast Du ihm über Facebook erzählt, daß Du ein Kind hast?

DasOrakel  23.04.2025, 12:56
@Gsa1997

Ich verstehe nicht, was für Bilder Du meinst.

Du müßtest das Ganze etwas genauer erklären.

Gsa1997 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 12:58
@DasOrakel

Du hast mich gefragt woher der Junge weiß das ich ein Kind habe oder ? Er sieht ja mein öffentliches Profil da habe ich Post von meiner Tochter und mir drinnen, deshalb weiß er das ich ein Kind habe

Betrug verjährt nach 5 Jahren.

Eine Anzeige hemmt die Verjährung.

Mit etwas Glück sollte die Sache heute bereits verjährt sein.

Wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, bekommt man das schriftlich mitgeteilt.