Betrug über Facebook Jugendamt?
Ist nicht mein Gute Frage Profil sondern meiner Freundin. Vorherige Fragen haben nichts mit dieser Frage zutun!
Hallo, ich habe vor sechs Jahren 2019 etwas gemacht was ich bereue. Ich habe ein Jungen über Facebook ein nicht vorhandenes Handy verkauft und das Geld einbehalten. Er hatte es damals zur Anzeige gebracht. Ich konnte das Geld nie zurückzahlen, damals war ich erst 15 und hatte kein Kind. Nun nach sechs Jahren droht er mir mit Jugendamt das er es den Jugendamt meldet wenn ich die 600 Euro nicht zurückzahle … was hat das Jugendamt damit zu tun ? Meine Tochter wird dieses Jahr vier Jahre alt
Kann es noch etwas machen nach sechs Jahren wenn ich das Geld nicht zurückzahle ?
7 Antworten
Das es schlichtweg Betrug war weisst du selber.
Frage ist, woher weiss er von deinem Kind?
Wenn dein Kind 4 wird und die Situation 6 Jahre her ist, kann dein Kind zum damaligen Zeitpunkt ja noch nicht auf der Welt gewesen sein.
Die Situation hat nichts mit dem Jugendamt zu tun, aber er könnte Angaben machen, die dir Schaden.
Schlichtweg Falschaussagen.
Ich würde ihm zuvorkommen und das Jugendamt damit konfrontieren. Erwähne,das es eine reine Racheaktion ist und präsentiere den chstverlauf,falls vorhanden.
Woher hat er deine Adresse?
Da kommen halt viele Fragen auf.
Wie gesagt, er könnte Falschaussagen machen. Ich würde ihm zuvorkommen.
Das hat mit dem Jugendamt absolut nichts zu tun.
Das Gericht wird ja damals entschieden haben wie damit umzugehen ist und somit ist das erledigt.
Hat damit nichts zu tun, aber man kann auch einfach aus Rache eine Meldung machen. Die Person hat dann trotzdem erstmal das Amt vor der Tür.
Naja nach der Anzeige wird ja was passiert sein. Oder hat er dich jetzt erst nach 6 Jahren angezeigt?
Nein er hat eine Anzeige gemacht vor sechs Jahren, mehr habe ich absolut nichts mitbekommen .. er hatte mich aufgefordert das Geld zurückzuzahlen habe ihm nie geantwortet
Nach der Anzeige wird ja aber was passiert sein. Du hast dann ja vermutlich Post bekommen und es wurde ein Verfahren eingeleitet.
Jetzt ist es ja eh verjährt.
Das Eine schließt das Andere ja nicht aus. Man nennt es auch Goodwill-Aktion.
Einen Anspruch auf Rückzahlung könnte er immer noch haben.
Relevant für das Jugendamt sind alte Schulden bzw eine kleine Jugendstraftat bei der Beurteilung einer Kindeswohlgefährdung kaum. Hauptsache dem Kind geht es gut - Dach über dem Kopf, Versorgung mit Essen, altersentsprechende Förderung etc
Das Jugendamt wird sich vermutlich nicht sonderlich dafür interessieren.
Woher weiß der Junge, daß Du ein Kind hast?
Die Geldforderung (Erstattung des durch Dich entstandenen Schadens) gegen Dich dürfte verjährt sein, sofern nicht tituliert.
Du darfst das Geld aber dennoch zurückzahlen :)
Weil du ja gesagt hast vorher er das weiß mit meinem Kind über Facebook weiß er das
Du hast mich gefragt woher der Junge weiß das ich ein Kind habe oder ? Er sieht ja mein öffentliches Profil da habe ich Post von meiner Tochter und mir drinnen, deshalb weiß er das ich ein Kind habe
Betrug verjährt nach 5 Jahren.
Eine Anzeige hemmt die Verjährung.
Mit etwas Glück sollte die Sache heute bereits verjährt sein.
Wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, bekommt man das schriftlich mitgeteilt.
Er weiß es über Facebook…habe Bilder drinnen