Betrug beim Bäcker?

2 Antworten

Ich wäre schon beim Kuchen für 2,88 stutzig geworden.

Hallo,

"Diverse(s)" ist nicht zuordnungsbar.

Das soll man vor allem bei der Buchführung nie benutzen,
denn da macht das Finanzamt eine Flasche Sekt auf.

Sollte man wenigstens hinschreiben:

Außergewöhnliche Dienstleistungen.

Wie Einweg Verpackung oder Gemeinkostenanteil.
Feiertagszuschlag oder Pfandgebühren.

Jedenfalls macht man das wohl "nur" an Feiertagen.

Hansi


Fotograf1986 
Beitragsersteller
 06.07.2025, 07:07

Hey danke. Ja, bin echt verwirrt. Weil ich das noch nie erlebt habe.

1,20€ für eine Papiertüte für die Brötchen kann ich mir nicht vorstellen.

Mein Kumpel hatte auf seinem Bin 86 cent als Diverse stehen.

Wenns die Tüte gewesen wäre, hätte das ja der selbe Preis sein müssen.

Sonst haben wir keine Dienste in Anspruch genommen. Einfach 3 fertig belegte Brötchen 2 go vom Bäcker.