Betrug?

6 Antworten

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Vermutlich meinst du das erhoehte Befoerderungsentgelt. Das ist eine Vertragsstrafe und eine solche kann gegen Minderjaehrige nicht gerichtlich durchgesetzt werden. Minderjaehrige sind noch nicht voll geschaeftsfaehig und koennen sich somit gar nicht vertraglich zu einer Vertragsstrafe verpflichten.

Allerdings kann es dir leicht passieren, dass eine Strafanzeige wegen Schearzfahrens gegen dich erstattet wird, wenn du die Vertragsstrafe nicht zahlst. Strafmuendig bist du ja schon laenger.


gri1su  08.06.2023, 11:49
Allerdings kann es dir leicht passieren, dass eine Strafanzeige wegen Schearzfahrens gegen dich erstattet wird

und das wird um ein Vielfaches teurer!!!!!

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DerCaveman  08.06.2023, 12:48
@gri1su

Teurer kaum. Im Jugendstrafrecht gibt es ja keine Geldstrafen. Ein paar Sozialstunden waeren aber moeglich. Es kann aber auch gut passieren, dass das Verfahren beim ersten Mal eingestellt wird und gar nichts weiter passiert.

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gri1su  08.06.2023, 13:04
@DerCaveman

Richtig es gibt keine Geldstrafen. Aber es gibt Verfahrenskosten

Deren Fordeungen verfallen nicht...

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Du bist schon seit drei Jahren strafmündig und deshalb gut beraten, wenn du zahlst.

Zahlst du nicht, könnte das Busunternehmen auf die Idee kommen, dich anzuzeigen und du stehst dann in absehbarer Zeit vorm Jugendrichter - billiger wird es da nicht....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

Mit 17 denke ich trägst Du Verantwortung dafür. Normalerweise weiß man, was einem blüht, wenn man sowas macht.

ich hoffe nicht. Und ich als Eltern würde dir keinen cent dazugeben.

Du zahlst dafür, dass du kein gültiges Ticket hattest, die erhöhte Beförderungsgebühr.

Halte den Ball flach und zahle - sei froh, wenn keine Anzeige erfolgt