Betrogen und belogen worden beim Autokauf?

7 Antworten

Ohne jetzt alles genaustens prüfen zu können (dazu fehlen zu viele Details) und vorausgesetzt, deine Angaben stimmen alle, kann man Folgendes sagen:

Das Auto dürfte einen Sachmangel (§ 434 BGB) haben. Damit ist der Zugang zu den Gewährleistungsrechten (§ 437 BGB) eröffnet. Möglicherweise habt ihr einen Gewährleistungsausschluss vereinbart (dazu schreibst du aber nichts). Ein solcher Gewährleistungsausschluss wäre aber ohnehin unwirksam nach § 476 BGB, weil es sich hier um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Denn du hast als Verbraucher den Wagen von einem Unternehmer gekauft.

Dir steht jetzt zunächst ein Nacherfüllungsanspruch (§ 439 BGB) zu. Allerdings dürfte der hier ausscheiden, weil zumindest der Mangel "Unfallwagen" nicht behebbar ist. Wenn der Wagen als unfallfrei verkauft wurde und sich herausstellt, dass der Wagen tatsächlich ein Unfallwagen ist, dann kann durch Nacherfüllung dieser Mangel in aller Regel nicht behoben werden. Denn eine Reparatur macht den Wagen nicht unfallfrei und im Zweifel wird es unmöglich sein, einen anderen, gleichartigen und gleichwertigen Gebrauchtwagen zu beschaffen.

Das bedeutet, dass du - ohne Fristsetzung - vom Kaufvertrag zurücktreten kannst (§§ 437 Nr. 2, 326 Abs. 5, 323, 346 BGB). Anschließend kannst du den Kaufpreis zurückverlangen (gegen Rückgabe des Wagens).

Praktisch solltest du Folgendes tun:

  1. Schreibe an den Händler einen Brief, in dem du den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst.
  2. Hilfsweise kannst du außerdem den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 BGB).
  3. Fordere den Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Autos auf.
  4. Setze dem Verkäufer eine Frist, bis zu der er dir einen Termin für die Rückgabe des Wagens nennen und dir bei diesem Termin das Geld zurückzahlen soll.
  5. Weise den Verkäufer darauf hin, im Falle der Weigerung einen Rechtsanwalt herbeizuziehen und ggf. weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Das Schreiben kann ungefähr wie folgt aussehen:

"Sehr geehrter Herr XY,

hiermit trete ich von dem mit Ihnen am ... geschlossenen Kaufvertrag über den Wagen... zurück. Das Auto hat zahlreiche Mängel. [detaillierte Aufzählung sämtlicher Mängel].

Hilfsweise fechte ich den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung an. Hinsichtlich der Mängel, insbesondere der Tatsache, dass der Wagen unfallfrei sei, haben Sie mich wissentlich getäuscht. Ich behalte mir vor, wegen dieses Sachverhalts Strafanzeige wegen Betrugs zu stellen.

Ich fordere Sie dazu auf, mir bis zum [Frist von ca. einer Woche] einen Termin innerhalb der nächsten zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens zu nennen, zu dem ich Ihnen den Wagen zurückbringen kann. [Vllt. forderst du ihn auch dazu auf, den Wagen abzuholen. Mit kaputten Bremsen sollte man schließlich nicht mehr fahren.] Ich fordere Sie weiter dazu auf, bis zu diesem Datum den Kaufpreis in Höhe von ... zurückzuzahlen [bar oder per Überweisung].

Sollten Sie dem nicht nachkommen, werde ich weitere rechtliche Schritte einleiten und einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Rechte beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen,

xxx"

Das mit dem Rechtsanwalt solltest du bei einer Weigerung tatsächlich in Betracht ziehen. Der kann dich auch besser beraten als wir hier auf gutefrage.net.

***Dies stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben unverbindlich und ohne Gewähr.***

fluffy113396 
Fragesteller
 27.02.2020, 16:35

Besteht auch die Möglichkeit, dass er mir das Fahrzeug reparieren soll? Also alles auf seine Kosten, da er ja sowieso eine Partnerwerkstatt hat? Ich würde das Auto ungerne zurück geben, weil das sogesehen ein "Geschenk" von meinem Opa war, der vor kurzem verstorben ist (hat mir das Geld für das Auto gegeben)

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blackhaya  27.02.2020, 16:41
@fluffy113396

Schätze mal das die Reperatur teurer wird als der gesamte Kaufpreis. Wirtschatlicher Totalschaden.

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Hast du einen Kaufvertrag, wo er dir diese ganzen schönen Dinge zusichert?

Das ist das Erste, hast du das nicht, ist eh schon Ende.

Dann musst du ihm Arglist nachweisen, ein hätte wissen müssen, ist nicht ausreichend.

Du musst ihm direkt nachweisen, dass er von den Mängeln Kenntnis hatte und sie dir arglistig verschwiegen.

Beim Händler ist es bestimmt irgendwie machbar.

Aber du solltest dir einen Anwalt mit Lust suchen.

Lust erzeugt man mit Zusatzgeld, für PKH und auch Rechtsschutz haben die nicht soviel Lust.

Versuch erstmal zu reden, dem zu drohen etc, wie auch immer.

Klagen wird dich Geld kosten und Aufwand, dann nicht soooo easy alles.

Bau Druck auf.

Sag ihm, dass das so und so ist, er Händler ist, da Arglist einfahc nachzuweisen ist, er sagt ja auch noch, dass er es geprüft hat und dein Onkel Anwalt ist, du eine Rechtsschutz hast und das richtig nice für euch alle wird.

Nur für ihn nicht so.

Versuche so, vor Gericht wird nicht so ganz geil.

Valnar25  27.02.2020, 15:40
Hast du einen Kaufvertrag, wo er dir diese ganzen schönen Dinge zusichert.
Das ist das Erste, hast du das nicht, ist eh schon Ende.

Andersrum wird ein Schuh draus. Gibt es einen Kaufvertrag wo all diese Mängel erwähnt sind? Wenn nicht, hat der Verkäufer das Problem.

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Pansenreiter  27.02.2020, 15:41
@Valnar25

Ja, eben, wo er ihm Unfallfreiheit, Fahrbereitschaft etc zusichert.

So meinte ich das schon, Schlaubi Schlumpf.

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Valnar25  27.02.2020, 15:46
@Pansenreiter
Ja, eben, wo er ihm Unfallfreiheit, Fahrbereitschaft etc zusichert.

Das muss da nicht drin stehen. Wenn keine Mängel im Kaufvertrag angegeben sind, dann ist auch ein mangelfreies Auto der Vertragsgegenstand.

So meinte ich das schon, Schlaumeier.

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Pansenreiter  27.02.2020, 15:49
@Valnar25

Ja, aber Unfallfreiheit nicht.

Darauf würde ich als erstes gehen.

Und ich hab mal ein gebrauchtes Auto mit Getriebeschaden gekauft.

Hatte er mir auch verschwiegen.

Und das erste, was der behinderte Richter sagt war, wörtlich:

"Ja, bei einem Gebrauchtwagen sind kleinere Mängel doch normal."

Getriebeschaden, nennt er kleinere Mängel....

Das hätte richtig scheiße laufen können.

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fluffy113396 
Fragesteller
 27.02.2020, 15:44

Im Kaufvertrag steht kein einziger Mangel. Mein Vater war bei dem Kauf dabei, wo der Händler mir zugesichert hatte, dass das Auto top in Schuss ist und keine Mängel hat und alles gemacht wurde

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Ohne weitere Informationen ist eine Beurteilung sehr schwierig.

Das meiste was du ansprichst das sind alles Verschleißteile die bei JEDEM Auto REGELMÄSSIG gewechselt werden müssen.

Zündkerze, Bremsbeläge, und Betriebstoffe müssen bei jedem Auto regelmässig gewechselt werden.

Garantieren und Gewährlistungen die erstrecken sich NICHT auf Verschleißteile.

Interessant ist auch zu erfahren wie alt das Auto ist und wieviel du dafür ausgeben hast. Die Möhre ist 12 Jahre alt und hat schon 160.000 km runter, da muss man schon damit rechnen. Und Kaufpreise von unter 1500 Euro da beinnt die Schrottklasse, üblicherweise werden solche Autos nur an Bastler verkauft oder für den export.

Gewährleistung hast du auf jeden Fall, bist auch noch in den ersten 6 Monaten nach Kauf, also läge die Beweislast beim Verkäufer.

Aber: Wenn ich das richtig verstanden habe hast du einen Unfall gebaut, weil du mit dem Ding gefahren bist obwohl du wusstest, dass die Bremsen nicht in Ordnung sind? Dadurch dürfte ja ein zusätzlicher Schaden entstanden sein. Das musst du dir nun schon ankreiden lassen.

fluffy113396 
Fragesteller
 27.02.2020, 15:41

Ich hatte gedacht, dass die Bremsen noch richtig funktionieren, da ich gestern Abend noch gefahren bin und alles war gut. Aber dann plötzlich hat er beim Einparken nicht mehr richtig gebremst und bin dann gegen die Stange geknallt

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Du hast keine Garantie, dafür aber einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler.