Bestellte Ware war falsch, behalten?

5 Antworten

Zwei Dinge: erstens liegt ein Sachmangel vor, da eine falsche Sache geliefert wurde (§ 434 (3) BGB). Natürlich muss der Käufer den Mangel nicht rügen.

Aber: es wurde eine Leistung ohne rechtlichen Grund erlangt. Das nennt sich Leistungskondiktion (ungerechtfertigte Bereicherung, §§ 812 ff. BGB). Der Lieferer hat einen Herausgabeanspruch.

Der § 241a BGB ist m.E. bei einer unbewussten Falschlieferung nicht anzuwenden.

NonNam  13.11.2021, 21:54

Du glaubst ernsthaft, dass das der Fragesteller versteht? Im Leben nicht ;-)

Aber trotzdem eine wunderbare Antwort!

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Sabmel18 
Fragesteller
 13.11.2021, 22:36
@NonNam

Wieso sollte ich es nicht verstehen? 🤔 gut, in Sachen Paragrafen kenne ich mich natürlich nicht aus, aber im Großen und Ganzen ist es ziemlich genau das, was ich schon durch eigen Recherche herausgefunden habe. Mich würde nur noch Interessieren, wie lange denn der Verkäufer (Otto) denn einen Anspruch auf Rückgabe erheben kann ?

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NonNam  13.11.2021, 22:44
@Sabmel18

Mh. Ich verstehe das einfach nicht. Jemand macht einen Fehler und schickt mir etwas falsches. Ist es besser als das bestellte freue ich mich und will es behalten, ist es schlechter, schreie ich Zeter und Mordio und Betrug und Abzocke?

Was ist das für eine Geisteshaltung? Da wurde was falsches geschickt. Kann doch passieren. Man informiert dann den Versender und klärt die Rückgabe. So einfach. Und man fragt wo die bestellte Ware bleibt.

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Sabmel18 
Fragesteller
 13.11.2021, 22:46
@NonNam

Danke, Sie haben mir wirklich sehr weitergeholfen ☺️

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NonNam  13.11.2021, 22:48
@Sabmel18

Ich habe das unfreundlicher formuliert als ich wollte. Entschuldigung.

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RobertLiebling  13.11.2021, 22:49
@Sabmel18
Mich würde nur noch Interessieren, wie lange denn der Verkäufer (Otto) denn einen Anspruch auf Rückgabe erheben kann ?

Die Ansprüche aus § 812 BGB unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren nachdem der Verkäufer von der Sache Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.

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ich gehe mal davon aus, der fernseher war wesentlich mehr wert wie die mikrowelle. dem entsprechend muss oma ihn auch weider raus rücken.

da unwissenheit vor strafe nicht schützt kann das ggf. sogar ärger bedeuten, wenn dann jemand extra raus kommen muss, um den fernseher zu holen.

ganz unabhänig davon würdest du das ja auch erwarten, wenn eine andere oma deinen fernseher bekommen hätte, dass du ihn gerne zurück hättest.

lg, anna

Was ist das für eine Frage? Wollt Ihr Euch wirklich auf Kosten anderer bereichern, nur weil da jemand einen Fehler gemacht hat? Wie seid Ihr denn dabei?

Ihr habt Anspruch auf die Lieferung der MW. Und die Falschlieferung muss von Otto abgeholt werden können.

Man muss es zurück schicken du kannst aber auch bei Otto anrufen und Mal fragen wie das dann so wäre.

NonNam  13.11.2021, 21:45

Zurück schicken muss man das nicht. Aber zur Abholung bereit halten.

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