Beschränkt Einkommenssteuerpflichtig?
Hallo Community!
Ich bin im (nicht EU) Ausland und verdiene mein Geld mit selbständiger Fern-Arbeit in Deutschland (Rechnungen gehen an Unternehmen in Deutschland und diese werden über ein Konto in Deutschland beglichen).
Im letzten Jahr war ich deutlich weniger als sechs Monate in Deutschland (vielleicht gerade mal einen Monat).
MUSS ich jetzt meine Einkommenssteuer mit dem Formular für beschränkt steuerpflichtig machen, oder KANN ich es auch (wie gehabt) mit dem voll steuerpflichtig Formular?
Ich bin in Deutschland gemeldet. Mein Gewerbe ist auch in Deutschland angemeldet.
Ich stelle Rechnungen mit Umsatzsteuer und führe diese auch an das FA ab.
2 Antworten
Hast du noch einen Wohnsitz in Deutschland der ständig zur Verfügung steht oder wo hast du in dem Monat in Deutschland gelebt?
Ansonsten, würde ich auch eher nicht von inländischen Einkünften i.s. §49 estg, und damit auch von keiner beschränkten steuerpflicht, ausgehen.
P.S. Umsatzsteuerlich ist das bereits geklärt?
Dann würde ich sagen, hast du einen Wohnsitz in Deutschland und bist hier unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig. Vermutlich aber aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts dort auch im Ausland.
Kläre mit einem Steuerberater, ob du wirklich in DE unbeschränkt steuerpflichtig bist, wie die steuerpflicht im andeen Land ist, wo du nach dem jeweiligen doppelbesteurungsabkommen ansässig bist, ob du eine deutsche Betriebsstätte hast der deine Einkünfte zuzurechnen sind und ob so Umsatzsteuerlich im inland ansässig bist
Du bist beschränkt steuerpflichtig und hast somit eine solche Erklärung abzugeben
Ich habe eben noch Informationen ergänzt - ändert das den Sachverhalt?
Mit Wohnsitz in Deutschland bist du unbeschränkt steuerpflichtig
Er ist nicht beschränkt steuerpflichtig, er ist unbeschränkt steuerpflichtig
Ich bin in Deutschland gemeldet, in dem Haus habe ich dann in der Zeit gelebt.
Mein Gewerbe ist auch in Deutschland gemeldet. Umsatzsteuer zahle ich entsprechend auch in Deutschland.
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