Beschränkt Einkommenssteuerpflichtig?


06.05.2024, 07:58

Ich bin in Deutschland gemeldet. Mein Gewerbe ist auch in Deutschland angemeldet.

Ich stelle Rechnungen mit Umsatzsteuer und führe diese auch an das FA ab.

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hast du noch einen Wohnsitz in Deutschland der ständig zur Verfügung steht oder wo hast du in dem Monat in Deutschland gelebt?

Ansonsten, würde ich auch eher nicht von inländischen Einkünften i.s. §49 estg, und damit auch von keiner beschränkten steuerpflicht, ausgehen.

P.S. Umsatzsteuerlich ist das bereits geklärt?


Inkognito-Nutzer   06.05.2024, 07:58

Ich bin in Deutschland gemeldet, in dem Haus habe ich dann in der Zeit gelebt.

Mein Gewerbe ist auch in Deutschland gemeldet. Umsatzsteuer zahle ich entsprechend auch in Deutschland.

Post wird mir elektronisch zugeschickt.

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Stefan1248  06.05.2024, 08:52
@Inkognito-Fragesteller

Dann würde ich sagen, hast du einen Wohnsitz in Deutschland und bist hier unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig. Vermutlich aber aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts dort auch im Ausland.

Kläre mit einem Steuerberater, ob du wirklich in DE unbeschränkt steuerpflichtig bist, wie die steuerpflicht im andeen Land ist, wo du nach dem jeweiligen doppelbesteurungsabkommen ansässig bist, ob du eine deutsche Betriebsstätte hast der deine Einkünfte zuzurechnen sind und ob so Umsatzsteuerlich im inland ansässig bist

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Du bist beschränkt steuerpflichtig und hast somit eine solche Erklärung abzugeben

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Inkognito-Nutzer   06.05.2024, 08:02

Ich habe eben noch Informationen ergänzt - ändert das den Sachverhalt?

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2strabag  06.05.2024, 17:38

Er ist nicht beschränkt steuerpflichtig, er ist unbeschränkt steuerpflichtig

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