Berufung milder?

4 Antworten

Kommt drauf an. Es ist eine eigene, für sich selbst stehende, Verhandlung. Kann sein, dass du die gleiche Strafe bekommst, kann sein, dass sie milder wird, kann aber auch sein, dass sie härter wird.

Acronis2000  15.09.2016, 18:19

Legt nur der Angeklagte (und nicht die Staatsanwaltschaft) gegen das Urteil Berufung ein, dann gilt das Verbot der Verschlechterung (sog. reformatio in peius), gem. § 331 Abs. 1 StPO. Das heißt, dass das Urteil der Berufungsinstanz nicht „schlechter" als das erstinstanzliche Urteil ausfallen darf. Das gleiche gilt, wenn die Staatsanwaltschaft die Berufung zu Gunsten des Angeklagten eingelegt hat. In diesen Fällen kann das Urteil folglich nur besser oder entsprechend dem erstinstanzlichen Urteil ausfallen.

Legt die Staatsanwaltschaft selbst die Berufung ein, gilt das Verschlechterungsverbot nicht.

Das Urteil darf meines Wissens nicht schlechter ausfallen, wenn nur Du alleine in Berufung gehst.

Wenn aber auch die Staatsanwaltschaft oder ein Nebenkläger in Berufung geht, dann kann es sich m.E. auch verschlechtern.

Ich denke, dass eine gute Sozialprognose sich durchaus positiv auswirken kann.

Hast Du denn keinen Anwalt?
Bei Strafsachen ist es immer dringend angeraten, sich anwaltlich vertreten zu lassen!!
Wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst, gibt es immer noch die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe.

Geh' besser zu einem Anwalt und lass' Dich beraten!
Es steht zu viel auf dem Spiel!

Smaragt 
Fragesteller
 16.09.2016, 09:17

Ich hab ein Anwalt aufgesucht vor der ersten Verhandlung die dann auch gleich Pflichtverteidigung beantragt hat. Sie wird mich auch weiterhin unterstützen. 

Du bist mehrfacher Wiederholungstäter. Man hat dir eine Chance gegeben, indem du Bewährung bekommen hast. Die hast du nicht genutzt. Im Gegenteil: Du hast die Chance bzw. deine Freiheit dafür genutzt, neue Straftaten zu begehen. Warum sollte ein Gericht in irgendeiner Form Milde walten lassen? Dafür gibt es keinen Grund.

Nein, du hast keine Chance, noch einmal Bewährung zu bekommen und das ist auch gut und richtig so. Der Staat ist nämlich auch verpflichtet, die Allgemeinheit vor Straftätern wir dir zu schützen.

Deine Sozialprognose ist schlecht. Warum? Wie schon oben geschrieben: Du hattest eine Chance und hast sie vertan. Das ist dein Problem!!! Wenn du jetzt bis zur Berufungsverhandlung straffrei warst, bedeutet das nichts. Richter und Staatsanwälte kennen die "Masche", die dahintersteckt, zur Genüge. Viele Straftäter wollen damit versuchen, eine mildere Strafe zu erzielen.

Du wußtest, was auf dich zukommt, wenn du trotz der Bewährung wieder straffällig wirst. Warum hast du nicht VOR Begehung der neuen Straftaten darüber nachgedacht??? Du hast dich dennoch für die Straffälligkeit entschieden. Dann mußt du die Konsequenzen deines Handelns tragen und solltest jetzt nicht herumheulen!

Ich bin sehr erstaunt darüber, dass du deine Ausbildung trotz der Bewährung fortzsetzen durftest. An Kindererziehung sollte man dich nun wirklich nicht lassen. Du bist kein gutes Vorbild für Kinder!

2. Was ist eine Berufung?

Eine Berufung stellt nicht nur eine Überprüfung des Urteils dar, sondern es findet eine komplett neue Tatsacheninstanz statt. Das heißt, die Hauptverhandlung beginnt von neuem: Das Berufungsgericht nimmt eine eigene Beweiswürdigung vor. Dies schließt zum Beispiel die erneuten Vernehmungen von Zeugen mit ein. Das Berufungsgericht ist an das Urteil des Amtsgerichts nicht gebunden und kann sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht ganz anders entscheiden.

Im Einzelfall kann die Berufung ebenso wie die Revision auch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden, zum Beispiel auf einzelne Taten oder das Strafmaß.

Legt nur der Angeklagte (und nicht die Staatsanwaltschaft) gegen das Urteil Berufung ein, dann gilt das Verbot der Verschlechterung (sog. reformatio in peius), gem. § 331 Abs. 1 StPO. Das heißt, dass das Urteil der Berufungsinstanz nicht „schlechter" als das erstinstanzliche Urteil ausfallen darf. Das gleiche gilt, wenn die Staatsanwaltschaft die Berufung zu Gunsten des Angeklagten eingelegt hat. In diesen Fällen kann das Urteil folglich nur besser oder entsprechend dem erstinstanzlichen Urteil ausfallen.

Legt die Staatsanwaltschaft selbst die Berufung ein, gilt das Verschlechterungsverbot nicht.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/wissenswertes-zur-berufung-in-strafsachen_030659.html