Wie lautet die korrekte Berufsbezeichnung wenn man einen Salon mit Meisterbrief eröffnet hat?

3 Antworten

Die BERUFSbezeichnung ist definitiv Friseurmeiter/Friseurmeisterin oder Meisterin im Friseurhandwerk.

Wer als Salonleiter/in gearbeitet hat oder selbstständig war, führt das separat im Lebenslauf als Tätigkeit auf, denn das sind definitiv Tätigkeiten und keine "Lernberufe".

Weiterbildungen sind übrigens schlicht und einfach Weiterbildungen. Das erlangen eines Meistertitels ist de facto mit dem Besuch einer Meisterschule verbunden und ist somit eine grundsätzliche Ausbildung.

Was Du hier mit Deinem Vater schilderst ist einfach, dass er das Gewerbe auf sich hat laufen lassen, damit Deine Mutter zwar selbst einen Friseursalon betreiben aber dabei dennoch als Angestellte geführt werden konnte . . . z.B. für eine günstigere Krankenversicherung, u.s.w.

Solche Details-/Schilderungen haben allerdings nichts in einem Lebenslauf verloren. Formal gesehen, hatte Deine Mutter ann quasi die Salonleitung, denn ihr Salon war es ja nicht und sie war ja auch nicht selbstständig. Das ist dann eben die schon erwähnte Betriebsleitung im Friseurhandwerk.

Dann war Deine Mutter als Betriebsleiterin im Friseurhandwerk angestellt. Das wird dann bei "berufliche Stationen / Karriere" aufgeführt.

Die Meisterschule zählt zur Aus- und Weiterbildung und muss da aufgeführt werden.

Vom Titel her ist deine Mutter nicht "Meisterfrisörin" sondern "Frisörmeisterin".

Gut zu wissen, danke! :)

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