Benotung mündliche Abiprüfung in Rlp?
Ist hier ein Lehrer, der mir Punkt 7 etwas genauer erläutern kann?
Hat der Vorsitzende fast die alleinige Macht, über die Note zu entscheiden oder können die anderen ein Veto einlegen?
Was ist, wenn alle andere Vorschläge haben, welcher Vorschlag wird dann gewählt?
Danke im Voraus
2 Antworten
Der Prüfer schlägt einen Notenbereich vor, der Protokollant die Notentendenz und nach einem gemeinsamen Gespräch mit dem Vorsitz wird die Note festgelegt. Der Vorsitzende hat das letzte Wort.
Aber wieso hat dann ein Lehrer, der nicht mal das Fach unterrichtet, das letzte Wort, macht in meinen Augen keinen Sinn.
Er ist der Prüfungsvorsitzende und kann die Leistung dennoch beurteilen. Meist haben die PV ein ähnliches Fach und der Erwartungshorizont liegt ja auch vor. Hinzu kommt das kollegiale Gespräch bei der Entscheidungsfindung.
Kommt es vor oder ist es sehr ungewöhnlich, dass eine andere Note gewählt wird als die von Prüfer und Protokollant veranschlagte?
Mir ist nicht bekannt, dass in meinen Schulen sowas vorgekommen ist.
Es werden drei Stimmen berücksichtigt: die des Prüfers, des Protokollführers und des Prüfungsvorsitzenden. In der Regel unterbreitet der Prüfer einen Vorschlag auf Grundlage des vorgelesenen Verlaufsprotokolls und wenn sich der Protokollführer dem nicht anschließt, entscheidet der Vorsitzende, indem z.B. ein mittlerer Wert gebildet wird oder er sich einer Argumentation begründet anschließt. Wenn man bei Doppel- oder Dreifachprüfungen nicht der erste Prüfling ist, wird schon mal ein Vergleich angestellt. Dies gilt für NDS, aber sicher in vergleichbarer Form auch anderswo.
Das heißt, ein schlecht gesinnter Protokollführer kann die Note schon runterziehen?
Interessante Frage. Unterstellen will ich hier nichts. Rein theoretisch könnte man das Protokoll etwas manipulativ verfassen. Aber letztlich dürften sich der Prüfer und auch der Vorsitzende fachlich mindestens ebenso gut auskennen wie der Protokollant. Im Übrigen muss rechtzeitig im Vorfeld der Prüfer Aufgabenstellungen sowie Erwartungshorizont den anderen Beteiligten zur Verfügung stellen. Dadurch werden die Chancen der Manipulation extrem gemindert. Was eher vorstellbar wäre: Dass sich Kollegen untereinander profilieren wollen. Aber Schulleitungen wählen seltener Beteiligte aus, die nicht harmonieren - im eigenen Interesse.
Wenn man sich ungerecht benotet fühlt, kann man nichts machen oder?
Das wird schwierig, weil mir nicht bekannt ist, dass Prüfungsunterlagen bezogen auf mündliche Prüfungen irgendwann eingesehen werden können. Vielleicht kann ein Anwalt Akteneinsicht erreichen. Aber im Falle einer Wiederholung hätte man tatsächlich das Problem von Befangenheit. Vielleicht kann man den Lehrer unter vier Augen fragen, was man hätte besser machen können, um mehr Punkte zu erzielen.
Wenn ich richtig informiert bin, kann man in rlp das Protokoll nach einem Jahr einsehen, aber das wird ja nicht wirklich was bringen, zumal es von einer Lehrerin geschrieben wurde, die mich komplett hasst.
Da hätte man VOR der Prüfung einen begründeten Befangenheitsantrag stellen müssen. Die Zusammensetzung der Kommission wird nämlich i.d.R. vorab bekanntgegeben.
Bei uns nicht, ich wusste nur, dass mein Fachlehrer mein Prüfer ist, mehr nicht.
Ja, in deinem Bundesland, was ich ansatzweise auch kenne, fanden z.B. Notenkonferenzen ohne Schüler und Eltern statt, was allerdings auch Vorteile hat
Muss das nicht heißen, dass alle Lehrer das Fach unterrichten?