Benachteiligung bei Erbschaft?

12 Antworten

Deine Frage verwirrt mich ;-), wohnt deine kleine Schwester bereits in einer der Wohnungen? Eltern müssen nicht gerecht sein, da gibt es kein Gesetz dafür. 

ihren Anteil bereits in Anspruch nehmen 

muss ja nicht zwingend bedeuten, dass die Geschwister bereits Eigentümer dieser Wohnungen sind, kann ja auch bedeuten, dass die Eltern 2  Kinder in jeweils 1 Wohnung mietfrei wohnen lassen. Falls dich deine Eltern tatsächlich als "Unfall " abstempeln und dich dies auch spüren lassen, ist das traurig und ein emotionales Armutszeugnis für die Eltern. Dann wäre der beste Weg für dich hier zu verabschieden und dir ein eigenes für dich angenehmes soziales Umfeld aufzubauen. Man kann sich nicht immer nur ärgern. 

Man sollte aber auch in der Lage sein, die jeweiligen Handlungen objektiv zu bewerten. Nicht alles was ungerecht aussieht, muss ungerecht sein. ( gerechnet aufs ganze Leben) 

die Eltern leben noch, damit KEIN Erbe - was die Eltern veranstalten ist deren Sache. Das kann ne Schenkung sein - Notariell 

Erben kann man erst, wenn die Erblasser tot sind!

Jeder kann mit seinem Eigentum machen was er will! Auch verschenken. Die Eltern können auch alles einem Kind schenken. Wenn sie es zu Lebzeiten tun, haben die Geschwister noch nichtmal einen Pflichtteilsanspruch! Ob das fair ist, kann ich nicht beurteilen (wie lange haben die Geschwister ihre Wohnungen schon und wie lange ist die dritte Wohnung noch vermietet?).

Grundsätzlich sehe ich kein Problem darin.

Das ist kein Erbe, sondern eine Schenkung ggf. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Was die Eltern zu Lebzeiten wem übertragen, bleibt ihnen überlassen. Mal abgesehen davon, dass sie ihre Kinder auch noch enterben können und ihnen somit nur der Pflichtteil bleiben würde.

Wenn du die Wohnung erbst, hast du auch Anspruch darauf. Du kannst dem Mieter ganz schnell aus Eigenbedarf kündigen.


n3kn2dhr  19.07.2017, 16:10

Hier hat aber noch niemand geerbt. Die Eltern können der Erbschaft durch eine Schenkung vorgreifen.

Und einem Mieter wegen Eigenbedarfs zu kündigen, ist nicht im vorbeigehen gemacht. Der Mieterschutz hat da sehr hohe Hürden gesetzt. Es gibt nur eine halbe Hand voll anerkannter Eigenbedarfsgründe, die eine Kündigung rechtfertigen. Das meißte wird von den Gerichten kassiert.

cupcake2612 
Beitragsersteller
 19.07.2017, 16:08

Die Eltern wollen, dass nur zwei Kinder die Wohnungen in Anspruch nehmen, das dritte nicht. 

TrudiMeier  19.07.2017, 16:18
@cupcake2612

Die Eltern wollen, dass nur zwei Kinder die Wohnungen in Anspruch nehmen, das dritte nicht.

Das liest sich in der Frage aber anders - da steht, auch das dritte Kind hätte Anspruch. Warum kann dieses aber die Wohnung nicht in Anspruch nehmen, dafür gibts doch einen Grund. Sind die anderen Geschwister bereits berufstätig und stehen mit beiden Beinen im Leben während das dritte noch im Studium dahinpendelt? Oder ist es vielleicht noch minderjährig? Oder...oder ...oder...  Aus Gemeinheit machen die Eltern das bestimmt nicht.

cupcake2612 
Beitragsersteller
 19.07.2017, 16:24
@TrudiMeier

Wir sind alle erwachsen und haben Familie. Dem dritten Kind gehört offiziell schon eine Wohnung, die sie allerdings erst benutzen darf, wenn die Eltern tot sind. Und die anderen zwei Kinder wohnen bereits drin. Das ist sehr wohl gemein.

TrudiMeier  19.07.2017, 16:55
@cupcake2612

Nicht alles was Eltern so tun ist gerecht und nachvollziehbar. Man kann dagegen aber nix machen.