Bekomme Unterahlt und muss oder soll jetzt Krankenkasse selber zahlen?

6 Antworten

Zu aller erst: Bei einer Trennung/Scheidung bleibt der Anspruch auf Familienversicherung bis zur Rechtskräftigkeit des Scheidungsurteils bestehen.

Danach gilt: Wenn Du nur vom Unterhalt lebst, musst Du die KV und PV selber zahlen (da kommst Du dank Versicherungspflicht auch nicht drum herum).

Alternative: Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosengeld 2 beantragen. Der Unterhalt wird auf deinen Anspruch (bei ALG 2 Regelleistung + angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung) zu 100% angerechnet. Bleibt dann auch nur ein einziger Cent Restanspruch gegenüber dem JobCenter, so wirst Du über diese in der KV und PV versichert und musst nichts selber zahlen.

Ich rate dir vorab: Wenn es soweit ist, wähle eine andere Kasse als die DAK. Die DAK ist sehr angeschlagen und steht finanziell nicht sehr gut da (ich sehe das an meiner Großmutter aktuell und ich komme aus der Branche und kenne die Werte). Wenn Du dich dann irgendwann selber versichern musst, wähle am Besten direkt eine Leistungsstarke Versicherung:

Empfehlen kann ich die Knappschaft, die BARMER GEK (Deutschlands größte gKV), TECHNIKER und die BIG direkt gesund (nur für Leute, die das direkt Konzept mögen).

Einige BBKs und IKKs sind auch nicht schlecht.

Dringen abraten würde ich von der DAK, DAK Gesundheit, alle AOKs und die BBK vor Ort (ich kenne niemanden der mit denen zufrieden war... auch wenn es die geben mag, aber die haben dann mit Sicherheit nur die normalen 08/15 Ansprüche an eine gKV).

Kunterbunt23  02.01.2014, 18:56

Zu aller erst: Bei einer Trennung/Scheidung bleibt der Anspruch auf Familienversicherung bis zur Rechtskräftigkeit des Scheidungsurteils bestehen.

Nicht wenn das Gesamteinkommen die Familienversicherungseinkommensgrenze von 395€/Monat übersteigt. Auch Unterhalt ist Einkommen. Wenn die 800€ nur Trennungsunterhalt sind und nicht ein großer Batzen Kindesunterhalt, ist diese Grenze überstiegen und die Fragestellerin muss die FV verlassen.

ich komme aus der Branche und kenne die Werte

diese Werte der FV dann wohl doch nicht so gut ;-)

RHWWW  11.01.2014, 18:24
@Kunterbunt23

Hallo Kunterbunt23,

beim Unterhalt für getrennt lebende Ehegatten gibt es Sonderregelungen.

Gruß

RHW

Du kannst bis zur Rechtsgültigkeit der Scheidung bei Deinem Noch-Eheman kostenlos familienversichert bleiben, wenn Dein eigenes Gesamteinkommen im Jahr 2014 maximal 395€ (2013: 385€) beträgt.

In der Trennungszeit bis zur Rechtskraft der Ehscheidung bleiben alle Familienangehörigen "normal" familienversichert.

Es ändert sich also nichts - egal, ob für privat oder gesetzlich Krankenversicherte!

Erst nach der Scheidung (Rechtskraft ist maßgeblich) muss jeder Ehepartner eine eigene Krankenversicherung haben.

Diese wollen jetzt wohl so wie es aussieht, dass ich mich selbst versichere.

Klar wollen die das, die könnten ja dann einen Beitrag mehr einstecken. ;-)
Wie geschrieben, bis zur Scheidung bleibst du über deinen Mann mitversichert.

Kunterbunt23  02.01.2014, 19:00

In der Trennungszeit bis zur Rechtskraft der Ehscheidung bleiben alle Familienangehörigen "normal" familienversichert.

Nicht wenn das Gesamteinkommen die Familienversicherungseinkommensgrenze von 395€/Monat übersteigt. Auch Unterhalt ist Einkommen. Wenn die 800€ nur Trennungsunterhalt sind und nicht ein großer Batzen Kindesunterhalt, ist diese Grenze überstiegen und die Fragestellerin muss die FV verlassen.

Klar wollen die das, die könnten ja dann einen Beitrag mehr einstecken.

...von dem die KK jedoch nix hat, da alle Beiträge taggleich an den Gesundheitsfond weitergebucht werden müssen. Vom Gesundheitsfond bekommt die KK einmal monatlich eine fixe Pauschale zur Zahlung eventuell anfallender Leistungen, egal ob die Fragestellerin kostenlos familienversichert ist oder egal in welcher Höhe Beiträge als Selbstversicherte zu zahlen sind.

Eifelmensch  02.01.2014, 20:59
@Kunterbunt23

Nun, ich kenne das anders:

Unterhaltsleistungen, die bei bestehender Familiengemeinschaft im Rahmen der Unterhaltsberechtigung/-verpflichtung nach dem BGB für Ehegatten und Kinder bzw. nach dem LPartG für Lebenspartner und Kinder erbracht werden, zählen nicht zum Gesamteinkommen des Familienangehörigen. Dies gilt grundsätzlich auch für Unterhaltszahlungen des Versicherten an getrennt lebende Ehegatten/Lebenspartner im Sinne des LPartG, d. h. die Einnahme wird nicht bei dem getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner im Sinne des LPartG berücksichtigt.

Quelle:
http://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/familienversicherung/_jcr_content/par/download/file.res/gr_gesamteinkommen.pdf

Versicherungsrecht ist allerdings nicht mein Fachgebiet, daher möchte ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

Hallo,

beim Unterhalt sind einige Punkte wichtig:

  • Ist es nur Ehegattenunterhalt oder Kinderunterhalt mitenthalten?

  • Wurde für den Ehegatten nach der Trennung auf einem Vordruck des Finanzamtes unterschrieben, dass er den Unterhalt von seinem Einkommen abziehen darf und der Unterhalt als eigenen Einkünfte gelten?

Gruß

RHW

Goldijenni 
Fragesteller
 11.01.2014, 12:06

Es ist nur der Unterhalt für mich.....

Nein für 2012 hat niemand für den anderen etwas unterschrieben was einkommenssteuer angeht.... wenn mein baldiger ex mann was mit angegeben hätte, hätte ich es ja auch unterschreiben müssen....

RHWWW  11.01.2014, 18:22
@Goldijenni

Wenn man nichts zum Steuerrecht unterschrieben hat, gehört der Unterhalt nicht zu den Einkünften im Einkommensteuerrecht. Dann wird er nach § 10 SGB V und § 16 SGB IV auch nicht bei der Familienversicherung berücksichtigt. Man kann dann bis zur Rechtskraft der Scheidung (oder bis zu einer einkommensteuerrechtlich relevanten Unterschrift) in der kostenlosen Familienversicherung versichert bleiben. Getrennte Wohnungen sind für die Familienversicherung ohne Bedeutung.

http://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/familienversicherung.html

-> 1. Link Seite 14+15

Ggf. die Krankenkasse auf diese Quelle hinweisen. Eine gute Krankenkasse sollte auch von alleine auf diese Regelung stoßen.

RHWWW  11.01.2014, 18:26
@RHWWW

Wenn der Ehegatte wegen einer Unterschrift für die Einkommensteuer fragen sollte, am besten an eine Erhöhung des Unterhaltes um 156 bzw. 158 Euro koppeln.

Der Trennungsunterhalt ist zeitlich auf die Zeit zwischen der Trennung und dem Abschluss des Scheidungsverfahrens beschränkt.
Allerdings kann nach Ablauf eines Jahres eine (verschärfte) Erwerbsobliegenheit des nicht oder nur geringfügig erwerbstätigen Ehegatten bestehen.