Beim anhalten an der rotwerdenden Ampel mit der Motorhaube auf der Haltelinie zum Stehen gekommen?

2 Antworten

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Eine "Rotfahrt" war es nicht,dies hätte der Fahrlehrer verhindert,aber ein Fahrfehler .Das gesamte Fahrzeug muss vor der Haltelinie zu Stehen kommen.

Da die Linie sehr deutlich ,um einen ganzen Meter überfahren war,ist die Entscheidung nicht einmal grenzwertig oder kleinlich.

Und das genügt,um einen Prüfling durchfallen zu lassen.Allerdings wäre das nur zwingend bei einem groben Verstoß.

Aber da hilft kein Protest und man kann gegen solche Entscheidungen auch keinen Widerspruch einlegen.

TomKru 
Fragesteller
 17.04.2024, 13:26

Danke für die schnelle Antwort!

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Der Fahrprüfer bestimmt das Ergebnis der Prüfung.

Da kannste nicht Einspruch erheben.

Und übrigens hat der Prüfer recht ... Du kannst das nicht durchgehen lassen, wenn das ein Vergehen ist, das mit einer Geldbuße bestraft wird.

Da frage ich mich ernsthaft: Gehts noch??

TomKru 
Fragesteller
 17.04.2024, 14:36

Also es ist kein Vergehen, sondern eine geringfügige OWi, die mit 10€ geahndet wird. Der Fahrfehler war"nicht an der Haltelinie gehalten. Rechtlich ist das keine Rotfahrt, die hier vorgeworfen wird! Also vorsicht mit "gehts noch"

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Singuli  17.04.2024, 14:40
@TomKru

Na ja du stellst die Fahrprüfung in Frage. Da gibt's meines Wissens keine Einspruchsmöglichkeit. Ansonsten müsste die Fahrt ja auch aufgezeichnet werden aus Beweisgründen.

Auch eine Ordnungswidrigkeit darf meines Erachtens in der Fahrprüfung nicht akzeptiert werden. Meiner Meinung nach hat der Fahrprüfer richtig gehandelt.

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