Bei Hauskauf betrogen

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Hallo, es kommt auf den Vertrag an, was dort alles zugesichert worden ist - oder eben nicht. Man muss eben zwischen zwei unterschiedlichen Mängeln unterscheiden: ganz offensichtliche Mängel, die man also beim Betreten ganz einfach hätte erkennen können. Dafür ist es nun einfach zu spät.

Dann gibt es die "versteckten Mängel", also Mängel, die der 'normale Mensch' nicht direkt erkennen kann, sich also entweder nur durch einen Fachmann oder im Schadensfall erst zeigen. Dafür gibt es eine längere Frist, wobei sich auch die Frage stellt, wie alt/neu ist das Haus.

Es ist immer wichtig sich bei einem solchen Kauf von unabhängigen Dritten begleiten zu lassen, die sowas schon öfter gemacht haben und genau wissen, worauf man bei einer Schlüsselübergabe achten sollte.

Ich kann also nur raten nach solchen gravierenden versteckten Baumängeln zu suchen, am besten jetzt eben auch mit einem Fachmann. Übrigens: Hierbei wird kaum ein Rechtsschutzversicherer einspringen, da solche Sachen zumeist ausgeschlossen sind. Ein eventueller Streit geht also voll zu Euren Lasten.

Zunächst stellt sich die Frage, was in eurem Kaufvertrag steht. Üblicherweise steht da drin, dass die Immobilie vom Käufer besichtigt wurde und dieser das Risiko eventueller Mängel trägt. Sofern dieser Passus bei euch so drin steht, wird euch auch ein Anwalt nicht helfen können.

Steht drin, dass dem Verkäufer keine Mängel bekannt sind, steht ihr in der Beweispflicht ihm nachzuweisen, dass er die Mängel gekannt haben muss. Dies ist schon eher möglich, da ein undichtes Dach und eine feuchte Decke auffallen müssen. Auch undichte Fenster bleiben nicht unentdeckt.

Generell kann ich jedem Käufer einer Immobilie nur raten, diese VOR DEM KAUF genauestens zu inspizieren. Wer sich nicht auskennt, sollte auf jeden Fall einen fachkundigen Berater mitnehmen. Für ein entsprechendes Honorar kann man auch einen Fachmann beauftragen.

DANN eben nochmal .....

Solche Mängel erkennt man schon bei der Besichtigung.....ihr hättet am besten jemanden mitnehmen sollen, der sich Häusern auskennt.

Da ihr offensichtlich etwas blauäugig an die Sache heran gegangen seid, müßt ihr nun entweder einen Rechtsstreit beginnen oder die Bank um Aufstockung des Kredits bitten !

Geh zum Rechtsanwalt und schaut zu, dass Ihr den Kaufvertrag rückgängig machen könnt wegen arglistiger Täuschung.

Vor dem Hauskauf einen Gutachter das Haus bewerten lassen. Mit einem Gebrauchtwagen fahrt ihr zu einer Prüforganisation aber bei einem Hauskauf verlaßt ihr euch auf die Versprechungen von Verkäufern. So viel Geiz muß bestraft werden. Jetzt wird es schwer und teuer irgendwelche Ansprüche geltend zu machen. Noch schwerer dann geld wieder zu bekommen. Warum habt ihr nicht vorher wenigstens mit dem Mieter gesprochen?