Bei einem vermieteten Haus ist es durch aufsteigendes Grundwasser zu einem Wasserschaden gekommen. Wer trägt die Kosten für das beschädigte Inventar (Hausrat)?

5 Antworten

Wenn aufsteigendes Grundwasser (also kein Oberflächenwasser) in ein Haus eindringt, kann dieses nur durch die Sohle oder Kellerwände in das Haus eindringen und das bedeutet, dass ein Gebäudeschaden vorhanden sein muss, wie zB. ein Riss oder eine beschädigte Abdichtung der Fundamente / Kellerwände. Das ist also ein Fehler an der Gebäudesubstanz und gegen Bauschäden solcher Art kann man sich nicht versichern.

Ein solches Ereignis ist nicht versichert. Weder beim Vermieter noch beim Mieter. Sprich, weder Hausratversicherung noch Haftpflicht -Versicherung noch Elementarversicherung werden leisten.

Schäden am Haus der Vermieter bzw. seine Gebäudeversicherung.

Schäden am Eigentum (Inventar) des Nutzers er selbst bzw. seine Hausratversicherung.

hpjns 
Fragesteller
 25.09.2015, 18:03

Es ist nur ein Schaden am Inventar des Mieters entstanden. a. Muss der Mieter selbst seine Hausratvers. einschalten?
b. Ist evtl. der Hausbesitzer für den Schaden (durch Grundwasser) verantwortlich - "Eigentum verpflichtet" - , so dass seine Haftpflicht greift?

falls a.: Was ist, wenn die Versicherung des Mieters den Schaden nicht abdeckt? Ist es Risiko des Mieters? IdR werden nur Leitungsschäden versichert.

anitari  25.09.2015, 19:36
@hpjns

Der Mieter muß selbst seine Versicherung informieren (einschalten). Diese setzt sich dann ggf. mit der Versicherung des Vermieters in Verbindung.

Wenn der Mieter unterversichert ist oder bestimmte Risiken nicht versichert sind - sein Pech.

Mir ist keine Gebäudeversicherung/ Haftpflicht bekannt, bei der das Ereignis "aufsteigendes Grundwasser " und Folgeschäden mitversichert wäre.

Daher sehe ich es --entgegen anderer Meinungen hier-- wie Albatros, dass niemand für diesen Schaden aufkommt.

Für die Schäden am Haus kommt die Gebäudeversicherung des Vermieters auf, sofern er denn eine Elementarversicherung abgeschossen hat.

Für die Schäden am Inventar des Mieters kommt dessen Hausratversicherung auf, sofern dieser auch hier eine Elementarversicherung eingeschlossen hat. Hat er dies nicht, kann er deshalb nicht zwangsläufig dem Eigentümer die Kosten aufs Auge drücken.  Das ist allein sein Problem. Wenn er das versäumt hat, ist das doch nicht das Problem des Vermieters.