Bei Ebay Kleinanzeigen Dienstleistungen und An/Verkauf Anbieten?

3 Antworten

Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Du musst u.a. dann ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Erstmal danke für die Schnelle Antwort. Das wird wahrscheinlich auch nichts anderes sein wenn ich nur die Dienstleistung Anbiete richtig?

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@BlackFire615

Richtig, auch das Anbieten einer Dienstleistung ist gewerbliches Handeln.

Klick doch bitte einfach mal die Links an, deshalb habe ich sie eingestellt und darin ist alles ausführlich beschrieben.

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Ich weiß nicht, wo die Leute immer lesen wollen, dass es fraglich ist, ob man für Handel oder (nicht freiberufliche) Dienstleistungen in irgendwelchen Grenzen ein Gewerbe anmelden muss.....

Natürlich muss man das, wenn man eine Gewinnerzielungsabsicht hat, die Ware/Leistung also nicht zum Selbstkostenpreis anbietet. Und das Gewerberecht kennt keine Freibeträge.

Privat sind Verkäufe nur, wenn man Dinge verkauft, die früher mal mehr wert waren und die man sich nicht für den Weiterverkauf beschafft hat.

Du bietest eine Dienstleistung an und zudem dann noch einen An- und Verkauf. Da gibt es keinen Spielraum für Privat.

Du lässt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.

Ok vielen Dank werde ich mich dann Morgen gleich drum kümmern

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