Bei der Studienvergangenheit falsches Enddatum angegeben?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei der reinen Bewerbung wohl nicht aber für die Immatrikulation wird man den Nachweis der vorherigen Exmatrikulation verlangen, da eine Doppelimmatrikulation nur bei Vorliegen besonderer Umstände und auf gesonderten Antrag hin möglich ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Habe mein ganzes Berufsleben in Hochschulen gearbeitet