Die Schulpflicht darf nicht abgeschafft werden. Wenn Du etwas älter bist, wirst Du das verstehen.
Warum so vie Geld für eine fast lächerliche Tätigkeit?
Ich habe als Leiter einer Studienberatungseinrichtung den Studierenden immer gesagt, dass ein Bachelorabschluss im Regelfall nicht ausreicht. Wer irgendwie kann, sollte außerdem den passenden Masterabschluss machen. Natürlich hängt der berufliche Erfolg auch noch von anderen Kriterien ab (z.B. Berufserfahrung, Kooperationsfähigkeit, spezielle EDV-Kenntnisse, usw.)aber der Master wäre eben die Grundlage, auf der man aufbauen könnte.
Wahrscheinlich wäre eine 6-Tage - Woche wie ganz früher die beste Lösung.
Nein, das ist keine Absage sondern ein Bericht über den Zwischenstand.
Um beruflich akzeptiert zu werden, brauchst Du den Master. Der Bachelor reicht nicht.
So pauschal konnte man das nie sagen. Es hängt von der Art des Studiums ab, vom Examensergebnis und von den sonstigen Erfahrungen und Qualifikationen, die man mitbringt.
Sicher weiß das niemand. Wir können nur hoffen oder glauben, dass es nach dem Tod noch etwas für uns Menschen gibt.
Studiengänge kann man grundsätzlich wechseln. Man muss dann aber das ganze Anmelde- und Zulassungsverfahren für den Alternativstudiengang neu durchlaufen. Wer eine finanzielle Studienförderung bekommt, muss´sich dort gesondert neu bewerben.
Das wäre zu spät.
Mit einer deutlichen Warnung in Richtung Rußland und verhängung von Sanktionen.
Trennung als Lebensgemeinschaft muss nicht Abbruch der Freundschaft bedeuten. Du kannst mit ihr in Kontakt bleiben und ihr könnt euch auch ab und zu treffen sowie euch telefonisch oder schriftlich austauschen
Fast alle sitzenden Tätigkeiten (entsprechende Ausbildung vorausgesetzt).
Du fühlst dich zu Recht schlecht, denn das was Du getan hast, ist nicht entschuldbar. Du kannst es aber wieder gut machen, indem Du das Geld zurückzahlst. Auf Taschengeld und Weihnachtsgeschenke verzichten und nebenbei einen kleinen Job machen. Das ist zwar alles schwierig aber Du wirst dich nach der Rückzahlung sehr viel besser fühlen.
Weil persönliche Beleidigungen strafbar sind.
Du unterliegst bereits jetzt schon der Wehrpflicht. Ob junge Menschen künftig gemustert und eventuell einberufen werden, ist allerdings noch nicht sicher.
Du bist beim Gynäkologen an der falschen Adresse. Der behandelt nur Frauen. Mit dem genannten Problem kannst Du auch zu deinem Hausarzt gehen.
Wie Du dort behandet wirst, liegt an dir. Überleg´ dir zuvor genau, was Du möchtest bzw. was Du fragen willst, drück´ dich klar und verständlich aus und bleib höflich.
Wegen dieser Kreislaufstörung solltest Du deinen Hausarzt fragen.
Ja. Man teilt sich die Autonutzung.