Bei apotheke nachhausebestellen und dann erst rezept abgeben?

7 Antworten

Hi, leider darf ein Bote keine Rezepte entgegen nehmen und dir gleichzeitig das Medikament geben. Es muss immer ein Apotheker nochmal drüber gucken, der bestätigt, dass es auch das Medikament ist, welches drauf steht.

In seltenen Fällen gibt es Ausnahmen, aber das entscheidet die Apotheke selber. Wenn du z.B. nicht laufen kannst und das Rezept nicht abgeben kannst.

Wenn es nicht dringend ist, kannst du die Apotheke fragen, ob sie den Boten schicken, der holt das Rezept nur ab und kommt dann am nächsten Tag mit dem Medikament.

Nein, ist nicht möglich. Für ein verschreibungspflichtiges Medikament braucht die Apotheke das Rezept oder ein Fax des Rezeptes vom zuständigen Arzt. Vorher wird das Medikament nicht bestellt.

Das geht, denn ich mache es schon viele Jahre so. Allerdings ist das rein rechtlich gesehen meines Erachtens nach nicht erlaubt (sagen mir die von der Apotheke auch immer wieder). Bei mir geht es wirklich nur, weil ich schon seit Jahren Kundin bin und das über die Vertrauensbasis läuft. Erwischen lassen sollte man sich dabei aber nicht.

Wenn es gar nicht anders geht, dann bitte den Apotheker, dass er sich beim Arzt erkundigen soll, ob wirklich alles seine Richtigkeit hat. Allerdings kommt dann natürlich der Arzt hinter das Vorgehen.

Es gibt aber, wenn Arzt und Apotheke nicht so weit entfernt liegen, auch noch die Möglichkeit, dass die von der Apotheke die Rezepte beim Arzt rausholen oder umgekehrt. Das wird z.B. dann gemacht, wenn es sich um Altenheimbewohner oder generell nicht so fitte Personen handelt.

Alles Gute

Findet die Bestellung / Auslieferung über eine örtliche Apotheke statt, so wird dies .... speziell bei Dauermedikation .... i.d.R. kein wirkliches Problem darstellen.

Bei uns wird es folgendermaßen gehandhabt ..... die Arztpraxis leitet das ( telefonisch veranlasste ) Rezept direkt an die Apotheke weiter.

Ja natürlich, aber nur wenn die Apothekerin /der Apotheker selbst ausliefert und vor Ort die ärztliche Verordnung noch einmal überprüft.