Behindertenpolitik im Deutschen Kaiserreich?

4 Antworten

Wie die Schulen auch war die Versorgung der Armen und Bedürftigen (dazu zählten auch die Menschen mit Behinderungen) ein Gemeindeschaden. Das heißt, die Städte mussten für diese Leute aufkommen. Zumindest in Württemberg, denke aber, das war in den anderen Ländern nicht anders.

Wenn sich niemand aus der Familie um die Menschen kümmerte, dann musste die Gemeinde einspringen. Meist gab es dafür ein Haus, in dem alle untergebracht waren. Sie wurden mit Nahrung versorgt, mehr nicht. Eine weitere Betreuung gab es dafür idR nicht, es sei denn, jemand kümmerte sich aus „Barmherzigkeit“ um die Menschen. Hatte die Gemeinde kein Geld oder wollte keines ausgeben für diese Menschen, dann blieb ihnen nur das Betteln.

In größeren Städten gab es schon im 18. Jahrhundert Narren- oder Tollhäuser, in denen die Kranken allerdings mehr oder weniger nur vor der Gesellschaft weggesperrt wurden. Das Festbinden der Patienten war durchaus üblich.

Hallo Zizizakg2

Das Kaiserreich war ein Bundesstaat. Noch dazu einer, der recht eilig zusammengeschustert wurde. In allen regionalen Belangen galt im Prinzip unverändert das Recht der früheren Staaten, also Preußen, Bayern, etc.

Die Sozialgesetze waren damals ja noch etwas absolut neues und griffen insofern wohl nur für die "Standards", wie da wären in erster Linie Kriegsbehinderungen, aber wohl auch solche, die durch die Arbeit eingetreten waren - aber eine berauschende Rente war das sicher nicht.

Ich weiß nur von einem Fall körperlicher Behinderung eines Ur-Ur-Onkels, der von Geburt an blind war. Welche und ob er eine schulische Ausbildung hatte ist mir nicht bekannt. Er wurde Zeit seines Lebens von der Familie versorgt.

Für geistige Behinderungen/Störungen scheint mir die Antwort von dandy100 nachvollziehbar. Allerdings dürfte auch dort gegolten haben: Landessache. 

Das solltest du speziell recherchieren ("Bismarck-Sozialgesetze").

Gruß

Von dem Thema habe ich keine Ahnung.

Methodisch würde ich versuchen, zunächst etwas über die Entwicklungsgeschichte der Sonderpädagogik in Erfahrung zu bringen. Die Entwicklung der Disziplin korrespondiert ja mit der des Problems und ist vermutlich besser dokumentiert...

Andererseits liegen darin sicherlich viele Hinweise auf die Realhistorie der Behindertenpolitik.

Hier mal ein allgemeiner Überblick:

http://www.sonderpaedagoge.de/geschichte/deutschland/gb/nr2.htm

Vermutlich gab es noch keine Behindertenpolitik in unserem heutigen Sinne. Vielmehr stand wohl Pflege und Versorgung im Vordergrund. Das war aber eher eine private Aufgabe der Familien oder eine caritative der Kirchen.