Begriff "zwei Vollgeschossen" EFH?

7 Antworten

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Wenn ich hier einige Antworten lese, muß ich (als Architekt) die Hände über dem Kopf zusammenschlagen! Sorry!

@ padi1996: Wenn ich es nicht weiß und nur Vermutungen anstelle, sag ich lieber garnichts, sonst verwirre ich doch nur die Leute.

Der Begriff VOLLGESCHOSS bedeutet (zumindest nach der Hessischen Bauordnung, §2) folgendes:

1) Es handelt sich um ein Vollgeschoss, wenn die Deckenoberkante des Geschosses im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt.

2) Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben.

3) Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) und / oder mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ebenfalls ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel der Brutto-Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat.

3) Die Höhe des Geschosses wird von Oberkante Rohfußboden bis Oberkante Rohfußboden der darüber liegenden Decke gemessen. Bei Geschossen mit Dachflächen wird von Rohfußboden bis Oberkante Dachhaut gemessen.

4) Untergeordnete Aufbauten über Dach und untergeordnete Unterkellerungen zur Unterbringung von maschinentechnischen Anlagen für die Gebäude sind keine Vollgeschosse.

5) Dachgeschosse sind Geschosse mit mindestens einer geneigten Dachfläche. Das bedeutet aber nicht, daß es dann kein Vollgeschoss sein kann. Auch Dachgeschosse können durchaus Vollgeschosse sein!

Mit Einliegerwohnungen oder sonstigem haben Vollgeschosse NICHTS zu tun, auch nicht bei Einfamilienhäusern. Jendenfalls nicht in Hessen ;-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin Architektin
Sandscho1  18.07.2013, 12:03

Also darfst Du gemäß den o.g. Punkten ein Einfamilienhaus mit Erdgeschoss, Obergeschoss, unterirdischem Kellergeschoss (Vollunterkellerung) und Dachgeschoss bauen. Es ist nur darauf zu achten, daß das Keller- und Dachgeschoss nicht größer bzw. höher sind, als oben erwähnt, damit sie keine Vollgeschosse werden.

Wenn in einer Immobilienanzeige steht: "...auf 2 Vollgeschossen..." bedeutet das, daß es 2 komplette Geschosse gibt. Das 2. Geschoss hat dann mind. eine Größe von 75% des 1. Geschosses oder ist sogar gleichgroß... Ob es noch Keller- und Dachgeschoss gibt, läßt sich daraus nicht unbedingt schließen. Auch Dach- und Kellergeschosse können, wie gesagt, Vollgeschosse sein - ober eben auch nicht ....

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Wenn Du etwas ausführlicher und genauer fragst, wird die Antwort umso klarer sein können.

Was ein "Vollgeschoss" ist steht in jeder Landesbauordnung. "Einfamilienhaus" bedeutet eine Wohnung und eine Einliegerwohnung. Einliegerwohnungen müssen deutlich kleiner sein als die Hauptwohnung.

Das sind alles baurechtliche Begriffe aus den entsprechenden Gesetzen ("Legaldefinition"), die nicht subjektiv umgedeutet werden können.

HanniKraftlos  18.07.2013, 08:24

wieso haben Einfamilienhäuser zwingend Einliegerwohnungen?

wenn es das nicht hat, wie nennt man es dann?

kate, hütte?

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Seehausen  18.07.2013, 09:20
@HanniKraftlos

Einfamilienhäuser können eine Einliegerwohnung enthalten, müssen es aber nicht. In den Landesbauordnungen wird aus verschiedenen Gründen deshalb der Begriff nicht mehr offiziell benutzt; dort heißt es "Wohngebäude mit 1 Wohnung, Wohngebäude mit 2 Wohnungen etc. Ein Einzimmerappartement ist danach ebenso eine Wohnung wie ein Wohnhaus mit 250m² Wohnfläche.

In den Förderprogrammen etc. wird der Begriff "Einfamilienhaus" noch im genannten Sinn benutzt.

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Das Geschoss ist größenmäßig in Bezug auf das 1. Vollgeschoss begrenzt. Hier bei uns ist es so, dass das 2 Geschoss mindestens 50% der Fläche des 1. Vollgeschosses haben muss, aber nicht mehr als 75% haben darf um NICHT als Vollgeschoss zu gelten.

Könnte mir vorstellen, dass mit "Vollgeschoss" ein Stockwerk mit voller Fläche gemeint ist, also keine Dachschrägen oder ähnliches im Weg sind. Kann mich aber auch irren^^

Seehausen  17.07.2013, 17:22

Deine Vorstellungen entbehren jeglicher rechtlicher Grundlagen. Wer nichts weiß sollte auch keine falschen Vermutungen verbreiten.

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