Maximale Gebäudehöhe bei 3 Vollgeschossen wie laut B-Plan (Hessen) vorgesehen?

2 Antworten

Die Antwort von legith ist zutreffend, wobei die genannten absoluten Zahlenwerte in den Baauordnungen mancher Bundesländer leicht abweichen. Ein Gebäude mit drei Vollgeschossen (von angenommen jeweils 2,75 m Konstruktionshöhe) kann demnach noch ein Untergeschoss aufweisen, das 1,40 m aus dem Erdreich herausragt, weiterhin ein (ausgebautes) Dachgeschoss mit Sattel- oder Krüppelwalmdach und Gauben als Nichtvollgeschoss mit einer Drempel- (Seitenwand-) Höhe von z. B. ca. 1,00 m. Die Traufhöhe eines solchen Gebäudes läge dann bei ca. 10,65 m, die Firsthöhe - abhängig von Gebäudetiefe, Dachform und -neigung, bei ca. 14,00 m, mögliche größere Geschosshöhen sind zu addieren. Die einzuhaltenden Grenzabstände bei den genannten Höhen wären 4,26 m bzw. 5,60 m.

Das hat alles nichts mit Zauberei zu tun, sondern ist üblich und völlig legal, wenn der B-Plan rechtskräftig beschlossen ist. Bis dahin bestehen für Betroffene, zu denen selbstverständlich auch Nachbarn gehören, Einspruchsmöglichkeiten.

Ansonsten sollte man sich grundsätzlich damit abfinden, dass Nachbargrundstücke bebaut werden können, auch wenn sie länger unbebaut waren. Wer das nicht möchte, sollte sein Nachbargrundstück selbst erwerben.

legith 
Fragesteller
 21.03.2012, 10:11

Hallo ardesign, danke für die rasche Antwort und die Hinweise. D.h., es ist durchaus mit einer realistischen Gebäudehöhe von 14m zu rechnen, je nach Geschosshöhe und Dachtyp ggf. auch 15m, denn der Grenzabstand wird nicht das Problem sein, vielmehr liegt das Nachbargrundstück auf einem Geländerücken ca. 12m höher als mein Grundstück. Daher ist die Gebäudehöhe für mich insofern auch relevant, da es im Süden meines Hauses liegt und sich somit der Schattenwurf bei jedem zusätzlichen Meter auswirkt. Der Hinweis auf den Kauf des Nachbargrundstücks ist leider weniger realistisch, immerhin ist die Fläche 26.500 m2 gross, und der Versuch einen Teil dem Investor abzukaufen wurde im Keim erstickt. Daher müssen wir jetzt sehen, wie wir der Gemeinde klarmachen dass im B-Plan maximale Gebüdehöhen in ü.N.N. festgelegt werden, damit alles noch im Rahmen bleibt.

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Vollgeschosse sind Geschosse, die mehr als 1,4 m über die im Mittel gemessene Geländeoberfläche hinausragen und, von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden der darüberliegenden Decke oder bis Oberkante Dachhaut des darüberliegenden Daches gemessen, mindestens 2,3 m hoch sind. Die im Mittel gemessene Geländeoberfläche ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Höhenlage der Geländeoberfläche an den Gebäudeecken.

Quelle: dejeure.