Befristeter Arbeitsvertrag, wann arbeitslos melden?

3 Antworten

In der Zeit des ablaufenden Vertrages, während du aber noch beschäftigt bist, zählst du offiziell als "arbeitsuchend". Das musst du spätestens drei Monate vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses bei der Bundesagentur für Arbeit melden. Solltest du nach Ablauf des Arbeitsvertrages keine neue Arbeit gefunden haben, musst du dich umgehend arbeitslos melden.

§ 38 Absatz 1 Satz 1 SGB III
§ 141 Absatz 1 SGB III

Familiengerd  06.06.2025, 13:21
Solltest du nach Ablauf des Arbeitsvertrages keine neue Arbeit gefunden haben, musst du dich umgehend arbeitslos melden.

Nein.

Diese Pflicht besteht nur, wenn der Arbeitnehmer sofort mit Beginn der Arbeitslosigkeit Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beanspruchen will - wozu selbstverständlich aber keine Verpflichtung besteht.

Meldet er sich erst später, erhält er auch erst später die Leistung.

Familiengerd  07.06.2025, 10:37
@KevinHP

Auweia! 🙄

Es gibt keine allgemeine Pflicht, staatliche Unterstützungsleistungen in Anspruch zu nehmen.

Es gibt also auch keine Pflicht, sich arbeitslos zu melden, wenn man auf den Bezug von Arbeitslosengeld verzichtet - genauso wenig, gibt es darum eine Pflicht, einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen.

Dazu bedarf es keiner gesetzlichen Regelung.

Wer aber Arbeitslosengeld beziehen will (vorausgesetzt, er erfüllt die Bedingungen wie Sozialversicherungspflichtigkeit, Anwartschaftszeit usw.), der muss sich arbeitslos melden und damit einen Antrag stellen.

Die Leistung wird aber erst mit dem Tag der Arbeitslosmeldung/Antragstellung gewährt, dabei frühestens ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit; eine rückwirkende Bewilligung ist ausgeschlossen.

Wenn man also eine nahtlose Leistung erhalten will, heißt das, dass man sich spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden und damit den Antrag stellen muss. Tut man das erst später, hat das nur zur Folge, dass die Leistung entsprechend später gewährt wird.

Die Arbeitslosmeldung ist eine Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Melden Sie sich erst arbeitslos, wenn die Arbeitslosigkeit eingetreten ist, kann das Arbeitslosengeld frühestens ab dem Zeitpunkt der Meldung gezahlt werden (soweit alle weiteren Voraussetzungen vorliegen).

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/

KevinHP  07.06.2025, 11:27
@Familiengerd

Dann möchte ich die Frage konkretisieren:

Wo steht, dass die von mir genannte Regelung freiwillig ist? Das las sich für mich nämlich wie eine Pflicht.

Familiengerd  07.06.2025, 13:20
@KevinHP

Hast Du meinen Kommentar nicht verstanden? Scheint sov...

Noch einmal:

Diese "Pflichten" bestehen nur, wenn Du Arbeitslosengeld beziehen willst.

Arbeitsuchend musst Du Dich melden 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses bzw. Innerhalb von 3 Tagen, wenn davon später Kenntnis erlangt wird. Ansonsten droht als Sanktion eine Sperre von 1 Woche (entspricht einer 1-wöchigen Verkürzung der Bezugsdauer).

Arbeitslos melden musst Du Dich spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit, wenn Du unterbrechungsfrei Leistung erhalten willst. Meldest Du Dich später oder gar nicht, gibt es keine Sanktion, aber auch nur entsprechend verspätet (bzw. gar nicht) die Leistung.

Jetzt verstanden??

KevinHP  07.06.2025, 13:53
@Familiengerd

Mir geht es nicht um das Verständnis, sondern um die Regelung im Gesetz. Jetzt verstanden?

Aua aua aua *augenroll* #Respektlosigkeit

Warum muss man immer überall so unfreundlich sein?

Familiengerd  07.06.2025, 17:06
@KevinHP

Himmel ...

Warum muss man immer überall so unfreundlich sein?

Nein! Aber wenn man wiederholte Erklärungen ignoriert und nicht deutlich macht, aus welcher gesetzlichen Bestimmung das abzuleiten ist ...

Sozialgesetzbuch Drittes Buch SGB III Arbeitsförderung § 323 "Antragserfordernis" Abs. 1 Satz 1f:

Leistungen der Arbeitsförderung werden auf Antrag erbracht. Arbeitslosengeld gilt mit der Arbeitslosmeldung als beantragt, wenn die oder der Arbeitslose keine andere Erklärung abgibt.

Jetzt zufrieden?!?

Familiengerd  07.06.2025, 17:10
@Familiengerd

Das heißt:

Wer arbeitslos wird/ist, sich aber nicht arbeitslos meldet, damit also auch keinen Antrag auf Gewährung von Arbeitslosengeld stellt, erhält demnach auch so lange keine Leistung, bis er sich meldet und damit einen Antrag stellt

Jetzt zufrieden?!?

Du musst dich drei Monate vorher arbeitssuchend melden und wenn dein Vertrag nicht verlängert resp. entfristet wird, erfolgt umgehend die Arbeitslosenmeldung.

Spaetestens Ende Juni musst du dich melden.