Beerdigungskosten?
Hallo, habe eine Frage an euch. Der Vater einer Freundin ist schwer krank und wird in nächster Zeit leider sterben. Es besteht kaum Kontakt zwischen den beiden. Der Vater hat sich auch nie um meine Freundin gekümmert heißt die beiden haben nicht das beste Verhältnis. Sie macht sich allerdings Sorgen um die Beerdigungskosten weil sie nicht weiß wie sie die bezahlen soll, sie ist ledig und kommt grade so um die runden. Die Vollmacht über den Vater haben die Geschwister des Vaters. Muss meine Freundin die Beerdigung bezahlen oder gibt es einen Weg das zu umgehen?
4 Antworten
Wenn die Geschwister eine Vollmacht haben werden die Kosten in der Regel durch den Nachlass bezahlt.....was auch immer da übrig ist.
Die Tochter hat keinen Kontakt und sie kann auch die Beerdigungskosten ablehnen, es sei denn, sie wäre Alleinerbin.
Ein Rechtsanwalt kann ihr da besser Auskunft geben, aber der Vater lebt ja noch.
Sorry, aber WAS kann sie nicht? Wenn sie das Erbe ausschlägt, muß sie gar nichts......
Die Beerdigung muss sie trotzdem bezahlen, wenn sie leistungsfähig ist.
Ist sie ja nicht, laut Aussage. Und wenn es noch andere Verwandte gibt, wird das erst geprüft.
Welche erbberechtigten Verwandten gibt es denn insgesamt? Ist der Vater verheiratet? Hat er noch andere Kinder oder vielleicht Enkel, die nicht Kinder deiner Freundin sind? Oder ist deine Freundin die einzige Verwandte in direkter Linie?
Wenn es keine Sterbeversicherung gibt, oder der Vater genug für seine eigene Beerdigung angespart hat, sind die Verwandten schon verpflichtet, für die Kosten aufzukommen. Man kann sich nicht von seinen Eltern lossagen, auch wenn das Verhältnis zu Lebzeiten schlecht gewesen war.
Hallo
Die Beerdigungskosten werden vom Nachlass getilgt.
Ist kein Nachlass vorhanden, geht es zu gleichen Teilen durch alle Geschwister.
Gruß
Man wird sie schon fragen da sie auch ein Kind von ihm ist
Wenn sie vorweisen kann das sie nicht bezahlen kann wird es das Sozialamt tilgen
Dann wird die Beerdigung einfach
Wenn die Geschwister eine Vollmacht haben, was auch immer die beinhaltet, wird erst einmal geprüft, ob ein Erbe vorhanden ist. Das Sozialamt tritt nur dann ein, wenn GAR NICHTS an Barvermögen oder Erbe vorhanden ist.
Nein, das kann sie nicht. Nicht einmal, wenn sie das Erbe ausschlägt