Wenn ich nicht an das Konto meines Vaters komme....?

10 Antworten

§1968 BGB
Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.

Das ist für die meisten Banken eine aufreichende Rechtsgrundlagen Bestattungskosten auch zu begleichen, wenn das Erbe noch ungeklärt ist. Der Erbe muss zahlen. Der Inhalt des Kontos steht dem Erben zu. Es entsteht also kein Schaden. Dennoch habe ich schon gehört, dass es auch Banken gibt, die das anders sehen. Hintergrund ist, dass der Auftraggeber ja auch bei der Beerdigung maßlos das Teuerste vom Teuren bestellen könnte. Dann hätte der Erbe sicher in einem Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg, wenn er nicht die vollen Kosten tragen möchte. Und eine Bank kann schließlich nicht prüfen, ob eine Rechnung angemessen ist, oder nicht.

Nein ! Ein Erbschein bekommst du nur wen du der Erbe bist aber als Sohn bist du erbberechtigt wen es keinen anderen gibt der auch erbt solltest du einen Erbschein vom Gericht bekommen ! Die Erben sind Dan auch für die kosen zuständig gehe zum Gericht und kläre wer die Erben sind zb die Ehefrau deines Vaters wäre erbberechtigt Dan du und zb noch andere kinder!

Du kannst zb ja auch bei Gericht darum bitten das die jemande einsetzen der davon zumindest die Beerdigungskosten vom verhanden vermögen einsetzen kann zb als erb verwalter!

igel0980799 
Fragesteller
 27.10.2020, 13:47

für einen Erbschein fehlen aber zu viele Unterlagen

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herakles3000  27.10.2020, 13:51
@igel0980799

Ich braucht nichts an unterlagen außer das man mir mitgeteilt hat das ich der miterbe bin!

Nimm dir ein Anwalt den das du der Sohn bist sollte zb in deiner Geburtsurkunde stehen! Wen nicht ist es essig mit dem erben ohne nachweise zur not auch ein DNA test! Lass das dein Anwalt regeln!

Und klräre ob nicht nur schulden zum vererben da sind !

Außerdem wen du nicht der Aber bist bist du nicht für die Beerdigungskosten verantwortlich!

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FordPrefect  27.10.2020, 14:19
@herakles3000
Ich braucht nichts an unterlagen außer das man mir mitgeteilt hat das ich der miterbe bin!

Das passiert aber nur bei einer Benachrichtigung von Amts wegen. Im Regelfall (kein Testament, gesetzliche Erbfolge) muss derjenige, der den Erbschein beantragt, seine Erbeneigenschaft gegenüber dem Nachlassgericht nachweisen. Dazu sind u.a Geburtsurkunde und Totenschein des Erblassers, sein Familienstammbuch sowie Personalausweis(e) des/der antragstellenden Erben vorzulegen.

Es geht zudem schneller, wenn alle im Familienstammbuch aufgeführten Abkömmlinge sowie ggfs. der Ehepartner zum Termin anwesend sind.

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Nur gegen Vorlage der Rechnung der Beerdigungskosten.

Eine Vollmacht gilt auch über den Tod hinaus, außer es wurde explizit verneint.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
...weil ich keinen Erbschein kriege

Warum nicht?

und die Vollmacht über den Tod doch nichts nützt

Warum nicht?

kann ich denn zur Bank gehen und die Mitarbeiter bitten wrenigstens die Beerdigungskosten überweisen zu lassen?

Ja, das geht. Die Rechnungsbelege kopieren, Originale der Bank vorlegen zwecks Erledigung.

Hi! Ja, das kannst Du ... lege die Rechnung des Beerdigungsinstituts vor, dann wird diese vom Konto des Verstorbenen bezahlt sofern Guthaben vorhanden ist. Das ist übliche Praxis. Gruss

igel0980799 
Fragesteller
 27.10.2020, 13:48

sicher?

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DonCredo  27.10.2020, 13:52
@igel0980799

Ja. Ggf. wird man Dir noch eine Haftungsfreistellungserklärung vorlegen. Die beinhaltet, dass die Erben sich dann an Dich und nicht an die Bank halten müssen und die Bank eben nicht dafür haftbar gemacht werden kann. Das liegt aber im Ermessen der Bank ob das gemacht wird. Gruss

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