Beamtenzukunft trotz Diebstahl?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

du bekommst eine kleine Jugendstrafe, diese wird wieder gelöscht wenn du 21 bist und dir nichts mehr zu schulden kommen lassen hast also keine Panik du kannst deinen Weg gehen

Unter 90 Tagessätzen gibt's keine Eintragung ins Führungszeugnis. Ebenso wenn es eine Jugendstrafe ist.

Wenn Du reumütig bist und bereit bist etwas zu tun, um die Sache wieder gut zu machen, dann wird das Verfahren wahrscheinlich wieder eingestellt. In diesem Falle bist Du gar nicht vorbestraft. (Dann erfolgt auch keinerlei Eintragung ins Bundeszentralregister.)

Viel Glück Herr Beamter!

Ich kann dich beruhigen, du kannst trotzdem Lehrer werden. Wenn du Reue zeigst und das merke ich ja jetzt schon bei dir, dann kriegst du nur Sozialstunden. Wenn du Glück hast sogar keinen Eintrag in dein Führungszeugnis, das bedeutet, dass deine Akte frei ist, nachdem du die Sozialstunden fristgerecht abgeleistet hast. Das ist wichtig!
Wenn du dich also später auf einen Job bewirbst und dieser dein polizeiliches Führungszeugnis sehen will, dann ist es sehr warscheinlich, dass sie dort nichts finden werden. Jedoch, solltest du nochmal bei der Polizei auffällig werden, sieht diese, dass du schon einmal auffällig geworden bist und begnadigt wurdest.

Ich möchte Dir jetzt die Panik nehmen. Du musst nicht um Deine Zukunft zittern. Deine Angaben als richtig vorausgesetzt, wird das ganz kleine Konsequenzen haben, die einer Verbeamtung nicht entgegenstehen.

Wenn Du ganz sicher gehen willst, dass es nur minimale Konsequenzen haben wird:

1. Geh nicht zur polizeilichen Befragung. Dazu bist Du nicht verpflichtet und Du läufst Gefahr, es schlimmer zu machen.

2. Geh zu einem Rechtsanwalt. Der wird Akteneinsicht nehmen und die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft führen. Wahrscheinlich wird es ihm gelingen, dass das Verfahren gegen eine Auflage eingestellt wird. Allerdings wird er ein Honorar verlangen.

Also Kopf hoch ... und in Zukunft immer schön sauber bleiben ...

bananenauflauf2  27.07.2016, 16:07

Genau denselben Tipp würde ich dir auch geben!

bananenauflauf2  27.07.2016, 16:07

Auf jeden Fall nicht gut Polizei gehen, lass das bitte einen Anwalt machen!

Dommie1306  27.07.2016, 16:51
@bananenauflauf2

Weil wir prinzipiell jeden in die Pfanne hauen, gerade bei so einem komplexen und undurchsichtigen Fall wie einem einfachen Ladendiebstahl... Mann oh Mann, haben wir nen schlechten Ruf XD

Pudelwohl3  27.07.2016, 16:58
@Dommie1306

@Dommie1306

Wie meinen?

Bist Du Polizist? Dann möchte ich Dir sagen, dass ich weder Dich persönlich irgendwie diskreditieren wollte noch Deine Berufskollegen in ein schlechtes Licht rücken.

Mein Rat ist das, was üblicherweise von Juristen empfohlen wird. Weil die Fragestellerin sehr in Sorge zu sein scheint, habe ich ihr diesen Weg aufgezeigt.

Klar. Wieso nicht. Der richter will doch dass du auf die richtige bahn kommst