Baur tauscht nur 4 Wochen um bei Mangel, rechtens?
Ich habe am 22.09.2023 Schuhe bestellt. Die Sohle lässt nun Wasser durch. Der Kundenservice von Baur sagt, dass ich nur ein Umtauschrecht von 4 Wochen habe.
Aber ist das bei einem Mangel auch so? Gilt da nicht generell 2 Jahre?
Sollten die Schuhe Wasserundurchlässig sein? Stand das so bei der Beschreibung?
Es geht um die Sohle. Da darf bei keinen Schuhen Wasser durch kommen
11 Antworten
Hallo,
bei diesen Jogging-Schuhen wurde die Imprägnierung vergessen.
Dafür kann BAUR nichts.
Somit fehlt eine wichtige Eigenschaft.
Hier greift (nur) die 2 jährige Gewährleistung.
Wandlung, Minderung, Schadenersatz.
Mahne das bei BAUR an,
und einige dich mit denen.
Wandlung ist Geld zurück, und falls du einverstanden bist auch ein Umtausch.
Minderung ist Kaufpreisminderung, was hier kaum zu trifft.
Schadenersatz, wenn du dadurch körperlichen Schaden erlitten hast.
Fordere von BAUR ein Rücksendelabel an.
Die wollen ja auch ihre Kunden behalten.
Hansi
Du verwechselst Rückgaberecht und Gewährleistung.
Warum du das verwechselst musst du wissen, nicht ich.
Du hast Gewährleistung. Baur muss nicht direkt umtauschen, sondern darf nachbessern.
Nein, das ist ein Mangel und du hast die 2 Jahre Gewährleistung.
Sie müssen Nachbessern oder Tauschen oder was auch immer.
Aber du hast da Rechte.
Ist dir das erst jetzt aufgefallen, dass die Sohle undicht ist? Oder hast du die Schuhe schon oft getragen und erst jetzt kamen die Mängel? Man hat doch genug Zeit, 4 Wochen, die Ware zurückschicken. Manche Firmen gewähren nur 2 Wochen.
Warum?