Bauamt schmeißt mich innerhalb von einem Monat aus meiner Wohnung?

5 Antworten

Es hat den Anschein, dass dein Vermieter das Dachgeschoss ohne Baugenehmigung ausgebaut hat. Zudem ist in Wohngebäuden der 2. Rettungsweg nicht vorgeschrieben.

Welches Geschäft wird denn in dem "Wohn-und Geschäftshaus" außer Wohnen betrieben? Schau mal in die Landesbaugesetz und Brandschutzgesetz, auf die wohl im Schreiben Bezug genommen wurde. Wer hat die Deklaration "Wohn - und Geschäftshaus" veranlasst?

Dein Vermieter muss für deine finanziellen Verluste aufkommen, wenn du diese Anordnung befolgen musst. Es ist unverständlich, dass dir als Mieter dieses Schreiben zugegangen sind. Gab es indeinem Beisein tatsächlich eine Brandschau?

freck 
Fragesteller
 13.12.2021, 21:43

In meinem Beisein nicht nein

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es würde mich nicht wundern dass dieses Schreiben dein Vermieter in Auftrag gegeben hat aber nicht vom Bauamt sondern andere Privatperson.

Dein Vermieter möchte anscheinend viel höhere Miete erreichen.
Da diese regulär nur um einige Prozente pro Jahr steigen dürfen, versucht er bisherige Mieter vor die Türe zu setzen um dann Mieter zu suchen die gleich höhere Mieten zahlen.

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Brandschutzmängel in Form von einer nicht vorhandenen 2. Treppe
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Lösung: entweder sowas wie Strickleitern anbringen oder an Außenfassade Metalltreppe.
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Ein reguläres Bauamt würde wenn überhaupt sowas vorschlagen aber keine Mieter kündigen

newcomer  13.12.2021, 20:14

Schalte Rechtsanwalt ein der die Kündigung z.B. wegen sozialer Härte oder weil du so schnell keine andere Wohnung finden kannst rauszögert

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newcomer  13.12.2021, 20:17
@newcomer

es muss doch im Interesse des Vermieters liegen die Wohnungen wieder nutzbar zu machen. Bevor eine oder mehrere Etagen unbewohnbar werden sollte er wenn irgendwie möglich entsprechende Feuertreppe ( Link ) anbringen

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Bitterkraut  13.12.2021, 20:21

Das Bauamt kann das nicht nur, es muß das sogar.

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newcomer  13.12.2021, 20:23
@Bitterkraut

da wir die Vorgeschichte nicht kennen speziell Feuerbeschau ist guter Rat schwierig.
Es kann sein dass dabei schon vorgeschlagen wurde eine Feuertreppe ect anzubringen. Anscheinend nicht so ohne weiteres möglich, zu teuer oder Vermieter wartet ab bis alle Mieter in dieser Etage ausgezogen sind und bringt dann Rettungsweg an.

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Kam das Schreiben im gelbem Umschlag?

Du gehst in eine Herberge / ein Hotel und die Kosten ziehst du von der Wohnraummiete ab.

Eine nicht benutzbare Wohnung rechtfertigt immer eine Mietminderung von 100%, wenn du den Zustand nicht zu vertreten hast.

Ferner stellst du dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung und wenn die verstreicht kündigst du fristlos.

Darüber hinaus sind amtliche Verfügungen Verwaltungsakte. Du kannst natürlich Rechtsmittel einlegen. Die Belehrung sollte beigefügt sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
AndreQM1  13.12.2021, 20:58

Hotel oder Herberge wird aber mehr kosten als die Miete. Die Mehrkosten als Schadenersatz zu fordern ist möglich aber bekomm diese mal. Hotel ist keine Dauerlösung. Wäsche waschen? Verpflegung ohne Kühlschrank?

Du hast ein groses Problem. Dein Vermieter ein noch grösseres.

Ohne die Details vor Ort zu kennen und warum genau das Verbot kommt, rate ich mal ins blaue.

Es fehlt der 2te Rettungweg. Dach Wohnung also Rettungsfenster in den Giebel bauen sollte reichen. Leiter muss es nicht geben, dafür gibt's Feuerwehr Leitern.

Oder fenster ins Dach mit Podest um die 1m ausstiegsHöhe zu haben. DachTritt vor das Fenster wenn mehr als 1m bis Dachkante.

Dein Vermieter muss Gas geben die Kuh vom Eis zu bekommen.

Good luck

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Bei allen guten Ratschlägen hier würde ich eines vorneweg machen: Erkundige Dich beim Baudezernenten (Verfasser) nach dem Hergang. Hier scheint mir etwas sehr faul zu sein.

Bei einer nicht nutzungsfähigen Wohneinheit in Sachen Brandschutz und einem so einfachen Fall wie einem 2. Rettungsweg kommt eine solche Anordnung nicht "aus heiterem Himmel" und dazu noch > 2 Monate (!) nach der Brandschau. So viel Zeit lässt sich normalerweise keine Behörde.

Ich könnte mir vorstellen, dass zuerst eine Aufforderung an den Eigentümer zur Behebung erging und dieser die gesetzte Frist nicht einhielt. Wenn er (Vermieter) Dich dann nicht von sich aus informiert, dann grenzt das für mich schon an Vorsatz, zumindest aber grobe Fahrlässigkeit. Sollte dem so sein, müsste es Dich in eine andere Position gegenüber dem Vermieter bringen.

Poste das Ergebnis der Nachfrage nochmal hier. Die 4 anderen Kommentatoren kennen sich hervorragend aus und können ggfs. noch weitere Tipps geben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Jetzt zur Frage: das Bauamt kann mich doch nicht innerhalb von einem Monat vor meine eigene Tür setzen

Das Bauamt der Stadt Dortmund hat 2 Tage nach einer Brand-Nachschau ein Hochhauskomplex mit über 400 Wohnungen sofort geräumt und versiegelt.

https://www.sueddeutsche.de/panorama/dortmund-hannibal-ist-brandgefaehrlich-1.3678551

von daher hast du mit der Frist noch richtig Glück.

oklein  13.12.2021, 22:09

So ist es, aber die Mitteilung erst nach 2 Monaten ist schon sehr merkwürdig.

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Stadewaeldchen  13.12.2021, 22:10
@oklein

Ja, das ist wunderlich. Wenn's um Brandschutzmängel geht sind die Behörden seit dem Brand in London erstaunlich humorlos

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