Balkonkraftwerk Potentialausgleich?
Hallo, ich habe schon mehrere Beiträge dazu gesehen aber die Antworten unterscheiden sich zu sehr. Zudem wohne ich in Österreich wo oftmals andere Vorschriften gelten. Wovon ist es abhängig ob die Module des Balkonkraftwerk geerdet werden müssen? Ist dies auch auf einem Holzbalkon notwendig?
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Moin,
in Österreich ist es wie in Deutschland: ein Potenzialausgleich ist nicht immer Pflicht, kann aber je nach Montagesituation sinnvoll oder sogar notwendig sein. Wenn dein Balkonkraftwerk auf einem Holzbalkon montiert ist, also keine leitfähige Verbindung zur Gebäudestruktur hat, dann kann man sich den Potenzialausgleich oft sparen. Pflicht wird’s eher, wenn du Metallteile verbindest, z. B. bei einer Unterkonstruktion auf einer metallenen Balkonbrüstung oder wenn du in die Erdung des Gebäudes einkoppelst.
In der OVE E 8101 (quasi das österreichische Pendant zur DIN VDE 0100) steht auch, dass bei frei zugänglichen leitfähigen Teilen ein Schutz gegen indirektes Berühren gegeben sein muss. Das heißt: wenn’s jemand im Alltag berühren kann, sollte es zumindest mit dem Schutzleiter verbunden sein, damit im Fehlerfall keine Spannung anliegt.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, sprich kurz mit einem Elektriker aus deiner Region. Der kennt die lokalen Vorschriften und kann dir sagen, ob du’s brauchst oder nicht.
LG
OK was haben wir an einem Solarmodul
Einen Alurahmen der mit keinem anderen Leitfähigen Gegenstand verbunden ist
Ein Paar Solarzellen die etwa 50 V erreichen
Eine Halterung aus Metall oder aus was auch immer
Dann ein Paar Kabel und einen Wechselrichter
Der Wechselrichter ist über den Schutzleiter geerdet
Also ich sehe hier keine Notwendigkeit für einen Potentialausgleich
Aber schaden kann es auch nicht