bafög und aushilfsjob nicht möglich?

3 Antworten

Solange Du im Monat nicht mehr als bei einem Minijob verdienst oder im Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten das 12 flache eines Minijobs, hat das keine Auswirkung auf die Höhe des Bafög - Anspruchs.

Grundsätzlich wird Dein BAföG selbst bei Überschreitung der Grenze nur um grob 80% der Euros, die über der Grenze liegen, gekürzt. Und es geht um das Gesamteinkommen im Bewilligungszeitraum. Aktuell ist die Grenze bei 522,50 € * Länge des Bewilligungszeitraums in Monaten (normalerweise 12) = 6.270 € (bei 12 Monaten BWZ).

Ab Wintersemester 2024/2025 wird die Grenze wahrscheinlich angepasst und liegt dann bei 556 €/Monat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

chiyenge  19.08.2024, 16:52

Wie gibt man denn den Gesamtbetrag im Bewilligungszeitraum an, wenn man (auf Minijob-Basis) immer unterschiedlich verdient?

StudisOnline  19.08.2024, 17:33
@chiyenge

Sofern es wirklich nur ein Minijob ist (und du im Bewilligungszeitraum kein anderes Einkommen durch Jobben oder Praktikum hast), spielt die genaue Höhe keine Rolle. Du kannst dann im Grunde genau die Grenze angeben (also für den im September oder Oktober beginnenden BWZ 556 Euro/Monat). Dann wird nichts vom BAföG abgezogen und wenn du sogar darunter liegst, macht es auch nichts.

chiyenge  19.08.2024, 17:34
@StudisOnline

Okay dankeschön! Und man muss ja den Gesamtbetrag im Bewilligungszeitraum eintragen, rechne ich diese 556 dann einfach mal 12?

StudisOnline  21.08.2024, 15:12
@chiyenge

Genau, wenn du wie üblich 12 Monate BWZ eingetragen hast (also bspw. 10/2024 bis 09/2025) dann könntest Du 6672 Euro eintragen.

chiyenge  31.08.2024, 11:14
@StudisOnline

Hallo, ich habe da mal noch eine Frage.. Wo genau bei. Bafög Formular gibt man eigentlich an, dass die Eltern oder ein Elternteil Wohngeld bekommen? Da es ja sobald ich weinicht im Einkommenssteuerbescheid berücksichtigt wird.

Zu viel Geld zu verdienen kann Deine BAföG-Förderung negativ beeinflussen. Das ist aber nicht der Normalfall. Du musst einfach nur darauf achten, dass Du beim BAföG das Dazuverdienen nicht übertreibst. Für Deinen BAföG-Nebenverdienst hast Du einen Freibetrag von 6.545 € im Jahr. Dein BAföG-Nebenverdienst ist notwendig – denn selbst der BAföG-Höchstsatz alleine reicht selten zum Leben. Ob Minijob oder Nebenjob als studentische Hilfskraft, solange Dein Einkommen unter 6.545 € im Jahr liegt ist das alles problemlos möglich. ..
Insgesamt bedeutet das, dass Du in einem Nebenjob trotz BAföG einen BAföG-Nebenverdienst von immerhin 538 € im Monat haben darfst. Dasselbe gilt auch für BAföG im Praktikum.

https://www.mystipendium.de/bafoeg/bafoeg-nebenjob


StudisOnline  07.02.2024, 17:27

Das mit den 538 € / Monat bzw. 6.545 € Jahr ist leider falsch. Erst mit dem geplanten 29. BAföG-Änderungsgesetz könnte es zu einer Erhöhung des Freibetrags kommen – dann gleich auf 556 € / Monat bzw. 6672 € Jahr. Aber das wird erst zum Wintersemester 2024/2025 kommen – sofern das 29. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen wird. Mehr dazu https://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-2885-erster-entwurf-29-bafoegaeg.php

Kessie1  07.02.2024, 20:12
@StudisOnline

Danke für die Info! Da scheint die "Konkurrenzseite" vorzugreifen ;-).