Bafög Einkommensänderung nicht mitgeteilt
Hallo,
ich habe ein Schreiben vom BAFÖG Amt bekommen. In der steht, ich hätte eine Ordnungswidrigkeit begangen, da ich meine Einkommensänderung nicht rechtzeitig mitgeteilt habe. Nun meine Frage. Ende Dezember habe ich dem BAFÖG Amt mitgeteilt per Schreiben, dass ich ein höheres Einkommen ab Januar habe. Aber es ist kein Brief angekommen. Nun muss ich mich dazu äußern, also ankreuzen ob ich die Ordnungswidrigkeit zugebe oder nicht. Es ging normal per Post raus. Hab ich eine Chance Einspruch einzuheben oder sollte ich es dabei belassen um keine Geldbuße zu erhalten?
3 Antworten
Kannst du das Verschicken des Briefes irgendwie nachweisen? Falls nicht, lohnt sich eigentlich kein Widerspruch. Dann läuft es einfach auf die geldbuße hinaus.
Keiner. Wenn er nicht nachweisen kann,, dass er das baföG-Amt im Dezember per Brief informiert hat, sieht es schlecht aus. Bestenfalls kann er eine gute Geschichte präsentieren, warum er die Unterrichtung unterlassen hat. Hat er aber ja nicht. Er hat vermutlich nur keinen nachweis. Die Konsequenzen in Form von Bußgeld sind daher nicht von ihm abwendbar.
Es gibt zwar eine Kopie des Schreibens aber das werden sie sicher nicht akzeptieren. Wir´kennen ja die lieben Ämter :-)
Was soll schon eine Kopie nutzen? Die würde nicht nur Ämter nicht beeindrucken...
Hast du eine Kopie gemacht von den Schreiben,wo du es ihnen mitgeteilt hast? Ich würde schon dagegen Einspruch erheben.Besser ist es auch,wenn du so etwas per Einschreiben schickst.Und immer eine Kopie machen bei behördlichen Schreiben.Denen scheint nämlich viel" verloren" zu gehen
Ich habe zwar die Kopie des Schreibens aber keinen Beleg von der Post, da es als normaler Brief versendet wurde. Daher habe ich wenig Hoffnung, das sie es akzeptieren.
@ amicelli85 , das hättenSie schon im Februar merken müssen , das sich der Bafög Betrag nicht änderte . Da hätten sie - mit Detailangabe der Summe - erneut Meldung machen sollen . e-mail hätte gereicht .
Es geht nicht um den BAFÖG Beitrag. Es geht um die Darlehensrückzahlung. Sobald sich das EInkommen ändert muss man das Amt informieren. Das habe ich im Dezember gemacht. Nur leider kam nichts zurück. Ich habe zwar als Kopie das Schreiben aber keinen Beleg von der Post, da es als normaler Brief versendet wurde.
...und wer gewährleistet,das er nicht trotzdem eine Geldbuße zahlen muß ?