Bafög-Mahnungen an falsche Adresse, was tun?

3 Antworten

... das verstehe ich nicht, es sind doch zwei völlig verschiedene Abteilungen im Studentenwerk und und in den Spielregeln wurde doch klar und deutlich vereinbart, wem ein BAföG-Bezieher alles eine Adresse mitzuteilen hat, so jedenfalls in meinen Bescheiden. Ich fürchte, da kommt noch so einiges und somit: Viel Glück.

Nun, zuerst einmal gibt es ein sogenanntes " BAföG- Amt" nicht. Du meinst das Amt für Ausbildungsförderung (AfA), bzw. dein zuständiges Studentenwerk. Dieses bewilligt dir dein BAföG. Für die Verwaltung und Einziehung des Darlehens ist allerdings das Bundesverwaltungsamt zuständig. Du bist verpflichtet, dem BVA jegliche Adressänderung mitzuteilen, dass steht auch in deinem Bewilligungsbescheid. Rechtsgrundlage ist hier §12 Darlehensverordnung.
Die durch die Nichtmitteilung entstandenen Kosten hast du verschuldet und musst sie auch tragen. Du hast dann bestimmt auch einen Kostenbescheid über 25€ bekommen, da deine Anschrift und/ oder dein neuer Name ermittelt werden musste. Zahl das und gut ist. Wenn du nicht zahlen kannst, gibt es die Möglichkeit der Freistellung bzw. Stundung.

Ruf Montag morgen SOFORT dort an und schildere denen die Sache...die werden dann mit dir eine Lösung finden können

DeNeu 
Fragesteller
 19.12.2015, 02:29

Hatte sowieso vor Montag morgen bei denen vor der Tür zu stehen.

Ich wollte nur schon vorher die rechtliche Grundlage wissen, ob ich die Post nachschicken hätte lassen mussen...

DelilahGirl  19.12.2015, 02:34
@DeNeu

Wenn du denen rechtzeitig neue Adresse genannt hast eigentlich nicht, aber hättest bei Angabe fragen können ob was raus ist jedoch woher sollst du wissen, wann die was schicken wollen