Bafög Amt checkt Konto-Eingänge?
Hey Leute ich bekomm Bafög und ich wohn mit meiner Freundin, die ´Miete geht von meinem Konto runter und sie gibt mir jeden Monat ihren Teil und ich zahl den Teil auf mein Konto, kann es da stress geben? Außerdem hab ich ne Frage, wenn ich einmalig ein Eingang von zb. egal 300euro bekomme von jemanden, kann das Bafög Amt dass dann irgendwie sehen? (d.h. sehen wer mir was auf mein konto einzahlt) ODer machen die nur diesen Vermögensabgleich? Ich komme nichtmal annähernd an die 5000er Grenze ran, von daher ist mir das egal. Also wie gesagt, nur die 2 fragen, will ja kein ärger haben :-)
danke gruß
7 Antworten
das ist denen völlig egal, kannst es ja geschenkt bekommen haben. solange du unter den 5000 bleibst ist alles egal, wo dein geld herkommt. es sei denn du arbeitest zu viel ;)
und das mit der miete ist denen auch egal wie du das geld von deiner freundin bekommst. musst ja für deinen mietnachweis bei denen nen mietvertrag vorlegen und dass kannste mit deiner freundin ja schnell zusammenbasteln nen paar zeilen, hab ich auch gemacht.
Nein das Amt kannnicht auf dein konto gucken! Das amt kann aber kontoauszuge verlangen wenn es keine große summe ist und esnicht regelmäßig ist kann das keinen ärger geben! hohe regelmäßige beträge würde ich vermeiden!
@ "steller" ne es geht nur darum dass ich monatlich halt dass bekommene geld von meiner freundin auf mein konto drauf tue, den ohne dass würde nichtmal mein ganzes bafäg dafür reichen. und es ging mir darum wenn ich einmalig von einem kollegen geld bekommen würde, jetzt keine 1000er summen (oh schön wäre es:)) ob die dass dann irgendwie gucken könnten oder so. danke gruß
Ich versteh's immer noch nicht. Wozu sollte Dir ein Kollege Geld geben?
Die "Mieterstattung" Deiner Freundin ist nicht förderungsschädlich.
Im Übrigen: Theoretisch darf das Amt an Dir vorbei Kontoanfragen starten. Ohne konkrete Verdachtsmomente ist aber auch das nicht gestattet, wäre vielmehr ein Verstoß gegen Datenschutzregelungen.
Das Amt darf grundsätzlich nur den Kontoauszug für den Tag der Antragstellung verlangen. Auch das, was an diesem Tag auf dem Girokonto ist, zählt erst mal zum Vermögen.
Weitere Kontoauszüge darf das Amt nur bei konkreten Verdachtsmomenten verlangen, die es auch benennen muss.
Einkünfte sind anzugeben, auch einmalige. Wenn Du uns nicht sagst, was das für Einkünfte sind, kann Dir auch keiner was dazu sagen.
@ steller Ne dass halt nur ein Beispiel, ist egal, es ging mir eigentlich egal ob mir so jemand geld überweisst (zb hab jemanden mal n fuffie geliehen) oder KA irgendwas von ebay etc. Ging mir nur darum ob die halt gucken können ob ich geld von jemanden bekommen hab. Das hat mich in diesen Zusammenhang nur interessiert. gruß