Konto gepfändet, wie bezahle ich?

6 Antworten

Einige der Antworten hier enthalten gewissermaßen eine Halbwahrheit, hinsichtlich der Aussage, dass Du nix mehr zu machen "brauchst".

Bei einer Kontopfändung beginnt eine sog. Prüffrist von 14 Tagen, in der Du Rechtsmittel einlegen oder den Sachverhalt bereinigen könntest. Für diese Zeit bleibt aber Dein Konto eben auch gesperrt.

Im Vollstreckungsbescheid mit der Aufforderung zur Drittschuldnererklärung gibt Deine Bank in der gleichen Zeit an, ob und inwieweit Guthaben besteht. Ein solches Guthaben wird eben auch "eingefroren".

Theoretisch könntest Du nun beim Gericht eine Freigabe bestimmter Gelder beantragen, die über das geforderte Bafög hinaus gehen, jedoch ist auch dies mit Zeit und Kosten verbunden.

Wenn Du also die Forderung ohnehin anerkennen musst und zahlen kannst und willst, so kannst Du diese Überweisung zur Veranlassung an die Bank anfordern. Dies ersetzt die gesetzl. Wartefrist, da die Bank den Drittschuldneranspruch direkt und nur auf die Bankverbindung "schuldbefreiend" durchführt, die auch im Vollstreckungstitel angegeben ist.

Wenn Du also so vorgehst, und nicht den Lauf der Dinge abwartest, erreichst Du zumindest, dass Dein Konto erheblich früher wieder für den normalen Zahlungsverkehr freigegeben wird.

Im Übrigen trifft aber zu, dass der Vorgang der Schufa gemeldet wird und Du insoweit Deiner Bonität Schaden zugefügt hast.

Wenn Du 7 Wochen abwesend warst (Schuldtitel bedürfen zumeist noch länger, also muss man schon die Vormahnungen versemmelt haben), hättest Du einen Weg organisieren müssen, Postzustellungen zur KEnntnis zu bekommen. Man hätte dann sicher auch mit dem Inkasso auf dem Rechtsweg etwas gewartet, bzw. Du hättest die Einzugsstelle bitten können, die Forderung ganz simpel per Lastschrift einzuziehen und nix wäre passiert.

.... muß ja auch nicht. Es wird doch gepfändet und der Rest ist doch frei zur Verfügung.

Zudem war es nicht ein Brief, der gekommen ist, wetten?

Bevor es zur Pfändung kam, hast Du auf viele vorherige Aufforderungen / Briefe nicht reagiert - jetzt brauchst Du nicht mehr reagieren / zu überweisen.

Jetzt wird die Forderung zwangsweise bezahlt. Und Du hast für Jahre Deine Bonität verloren. ( Über irgendeinen Kredit brauchst Du also die nächsten Jahre nicht nach zudenken / neue Wohnung dürfte auch schwierig werden etc. )

Derlinax 
Fragesteller
 28.08.2017, 01:10

Wird es selber abgebucht?

wilees  28.08.2017, 01:11
@Derlinax

Du brauchst jetzt nichts mehr zu machen.

Derlinax 
Fragesteller
 28.08.2017, 01:13

Ich brauche kein Kredit. Ein Haus habe ich auch. Mir geht es sehr gut. Es geht verdammt nochmal um 76€ Bafögkosten sonst nix.

Bis es zur Pfändung kommt vergeht viel Schriftverkehr und Zeit. 

Also da konntest du schon reagieren. Teile deiner Bank schriftlich mit, dass sie die Pfändung bezahlen sollen. Wenn Geld drauf ist, dann haben sie es sowieso schon gemacht. 

Sie können die Pfändung durch Überweisung an den Gläubiger ereldigen.

Solbald der Betrag dem Gläubiger zur Verfügung sgteht, hebt dieser die Kontopfändung auf und Sie können in der Folge weitere Verfügungen von dem dann wieder pfändungsfreien Konto vornehmen.