B197 -> A2?

2 Antworten

Du sparst dir sechs Doppelstunden Theorie.

§4 FahrschAusbO:

(3) Der Umfang des allgemeinen Teils (Grundstoff) beträgt mindestens zwölf Doppelstunden (90 Minuten); der Unterricht ist auch in Einzelstunden (45 Minuten) zulässig. Besitzt der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis, so beträgt der Umfang mindestens sechs Doppelstunden.

Nach meinem Stand musst du den ganz normal machen.

Müsste man übrigens genauso, wenn man vorher den vollwertigen A1 Schein gehabt hätte und nicht nur B mit Schlüsselzahl 197.


peterobm  12.01.2023, 12:52

A1 Vorbesitz, nach 2 Jahren nur eine praktische Prüfung zum A2

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