B-Ware nicht gekennzeichnet und Siegel gefälscht?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mach von deinem Widerrufsrecht Gebrauch und schick den Prozessor zurück. Wenn von Neuware die Rede war, ist das gänzlich inakzeptabel, was ich dem Anbieter auch separat mitteilen würde.

Also CSV ist ja nun keine dubiose Firma und wird kaum selbst Siegel fälschen und auch keine gebrauchte Ware für neu verkaufen.

Du hast ein Widerufsrecht, also kannst Du die Ware zurückgeben - gerade wenn Du ihr nicht trauchst 

>Darf ein Unternehmen ohne Kennzeichnung auf der Website B-Ware verschicken und einen Siegel von intel fälschen?

natürlich nicht..

aber woher möchtest du wissen, dass es sich um b-ware- oder um gebrauchte ware handelt? 

die beschädigung an verpackung und sigel sind lediglich ein indiz dafür, dass die ware vermutlich bereits aus der verpackung entnommen wurde.. 

Kurze Info: Hab nach e-Mail Kontakt mit csv erfahren, dass der Boxed Kühler zwar schon zu Vorführ-zwecken ausgepackt wurde, der cpu aber nicht.

Das ist durchaus glaubhaft, da der cpu mit ziemlicher Sicherheit orginalverpackt war.

Trotzdem danke für die Antworten und ein Lob an csv, der Support ist wirklich sehr freundlich.

Es gibt keine allgemein gültige Definition von B-Ware usw. Grundsätzlich muss der Kaufgegenstand bei Neuware in tadelosen Zustand sein. Ist die Verpackung der Kaufgegenstand?