Autokennzeichen behalten trotz weggabe?

8 Antworten

Ja, die Kennzeichen kann man sofort auf ein anderes Auto anmelden lassen. Sie sind nicht mehr an das abgemeldete Fahrzeug gebunden.

So spart man sich die Kosten für neue Kennzeichen.

Aber bedenke:

Wenn du mit dem Auto zur KFZ Zulassung fährst, die Kennzeichen zum abmelden abbaust und danach wieder anbaust um damit nach Hause zu fahren (ist erlaubt). Kannst du sie nicht zur sofortigen Neuanmeldung verwenden. Besser ist es nur mit den Kennzeichen zur Zulassungstelle zu fahren. Dann kann man sie sofort nach der Abmeldung erneut auf ein anderes Fahrzeug anmelden.

Mach ich immer so.

Soweit so gut.

Ich hoffe du hast Zulassungsstelle und Versicherung über den Verkauf des angemeldeten Autos informiert.

Aber nun zur eigentlichen Frage:

Ich meine, es ist möglich die gleichen Kennzeichen weiter zu nutzen. Wenn der neue Eigentümer das macht, kannst du die natürlich nicht mehr bekommen, der braucht die ja.

Nimm Kontakt auf und frag nach. Bei mir hatte der Käufer mir die zurückgeben können.

Es gibt hier dutzende Fälle, wo ein angemeldetes Auto zu immensen Problemen führte. Du würdest weiterhin die Versicherung bezshlen müssen, Strafzettel bekommen und so weiter. Hoffen wir mal, dass der Käufer ehrlich ist.

Entweder du kontaktierst ihn und sagst, du willst die Kennzeichen zugeschickt haben oder du lässt neue prägen.

Ähm böser Fehler: man verkauft ein Auto generell vollständig abgemeldet, denn so kann der neue Eigentümer ewig auf deine Kosten weiter fahren, aber sollte mittlerweile eigentlich bekannt sein

und sollte er das Auto ummelden und neue Kennzeichen aus seinem Bezirk sich holen, dann kannst sobald die alten wieder frei gegeben wurden diese dir wiede reservieren und holen für dein neues auto


tomgun  12.05.2024, 09:14

Auch wenn das Auto abgemeldet ist und der neue Besitzer dennoch unangemeldet damit fährt, haftet die letzte Versicherung bei Schaden. Am besten die Nummernschilder gar nicht mit rausgeben. Aber auch dann haftet die letzte Versicherung bis zur Neuanmeldung des Fahrzeuges.

Lieber zusätzlich vom Käufer schriftlich bestätigen lassen das er davon in Kenntniss gesetzt wurde, daß das Fahrzeug abgemeldet ist.

Ich hatte dadurch vor Jahren einmal viel Glück. Nach Monaten bekam ich aus Hamburg die Aufforderung mein nicht angemeldetes Fahrzeug aus dem Verkehr zu entfernen. Der Käufer(Ukrainer) hatte einfach die Plakette nachgebaut und ist mit dem Auto rumgefahren. In Hamburg wurde er erwischt und auf Grund der Tat des Landes verwiesen. Ich sollte nun haften. Aber durch die schriftlichen Bestätigung der in Kenntnisnahme war ich aus dem Schneider.

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Man übergibt NIEMALS ein angemeldetes Fahrzeug an einen Käufer.

Das kann ganz böse enden, wenn er das Fahrzeug nicht ummeldet.