Autokauf / Unfallschäden : Unbekannt angegeben / Zweifel

4 Antworten

Der Kauf lässt sich nicht rückgängig machen.Du bist ja nicht hinters Licht geführt worden. Der Autohändler hat dir keine Unfallfreiheit zugesichert und deshalb steht auch im Kaufvertrag Unbekannt.Du hättest die Möglichkeit gehabt vor dem Kauf prüfen zu lassen ob ein Unfallschaden vorliegt oder nicht,ganz unabhängig was der Händler erzählt.Wenn man nicht über ausreichende Kenntnisse verfügt sollte man sich schon bei so einer Summe absichern.

Nur wenn du nachweisen kannst, dass der Wagen einen Unfallschaden hatte UND dass dies dem Haendler auch bekannt war, kannst du den Vertrag wegen arglistiger Taeuschung anfechten. Entscheidend ist hier, dass dem Haendler die Kenntnis des Unfallschadens wirklich nachgewiesen werden muss.

Kannst du diese Nachweise nicht erbringen, ist da wohl nichts zu machen. Es wurde dir nicht zugesichert, dass der Wagen frei von Unfallschaeden ist. Die muendliche Aussage des Haendlers wirst du schwer beweisen koennen, wenn im Vertrag was anderes steht.

Unfallwagen ist nicht gleich Unfallwagen. Wenn der Schaden behoben ist, wenn Stoßfänger oder Lampe ausgetauscht wurde, dann ist das etwas anderes als ein Rahmenschaden.

Im übrigen ist das richtig, dass der Händler vom Schaden nichts weiß. Wenn der Schaden nicht in der eigenen Werkstatt repariert wurde, dann werden Gebrauchtwagen ohne Dokumentation im Paket gekauft. Sie wissen also wirklich nicht, was mit den einzelnen Fahrzeugen war. Es wird keine Biografie mitgeliefert. Die Untersuchung verläuft meist etwas oberflächlich und nach Erfahrung.

Du weißt aber, dass die AU die Abgasuntersuchung ist?

Defekte Zündkerze, verschmutzter Drosselklappensensor, verstellte Leerlaufdrehzahl, spinnerte Lambdasonde, etc. können zum Durchfallen durch die AU führen.

Was mit der Karosse, den Bremsen, dem Fahrwerk, etc. ist, spielt dabei keine Rolle. Die Karosse kann für die AU auch durchgebrochen sein. Das ist nicht Abgas-relevant und hat daher keine Auswirkungen auf die AU.