Auto wurde als Tatwerkzeug eingezogen allerdings zu unrecht , kann mein Vater auf Schadensersatz klagen?


27.04.2024, 15:14

Ich glaube ich muss Einfach hier mal weiter ausholen da es sonst glaube ich zu schwer zu verstehen ist und sonst Sachen falsch aufgegriffen werden könnten.

Also ich habe jemand Geschlagen bin dann mit dem Auto wieder Nachhause gefahren . Wurde Angezeigt bla bla dann kam der Gerichtstermin ich wurde angeklagt Strafgeld+Auto eingezogen als Tatwerkzeug. Das war meine Strafe Habe überall gelesen das dass Auto nur als Tatwerkzeug einbehaltenen werden darf wenn ich Eigentümer dieses Auto bin.. bin ich aber nicht weil der Richter will ja den Angeklagten bestrafen in den Fall mich aber er hat meinen Vater bestraft das es sein Auto ist.


27.04.2024, 15:20

Und jetzt möchte ich eigentlich nur Wissen kann mein Vater auf Schadensersatz klagen gegen den Richter/Verband das das Auto unzulässig eingezogen worden ist.

2 Antworten

Jop. Einziehung ist nur zulässig wenn das Tatwerkzeug dem täter gehört.

Wenn dein vater also nicht der täter war, war der einzug unzulässig.

dieegomilano 
Fragesteller
 27.04.2024, 15:03

Ja kann mein Vater auf Schadenersatz klagen?

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jort93  27.04.2024, 15:13
@dieegomilano

Nein, gegen den richter nicht, richter sind weitesgehend immun.

Man müsste wenn schon gegen die Behörde klagen.

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nach dem ich Straftaten begangen hatte bin ich mit diesen auto weggefahren

Tja, und damit IST es ein Tatwerkzeug.

jort93  27.04.2024, 15:14

Ja, aber tatwerkzeuge können nicht eingezogen werden wenn sie nicht dem täter gehören, siehe § 74 StGB.

Höchstens sichergestellt.

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dieegomilano 
Fragesteller
 27.04.2024, 15:15
@jort93

Ja die Leuten schreiben hier so ein Mist haben Keine Ahnung und labern hier irgendwas. Danke Jort93!

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tinalisatina  27.04.2024, 15:53
@dieegomilano

Ja, zum Beispiel Fragesteller, die in der ersten Frage schreiben:

nach dem ich Straftaten begangen hatte

und in der zweiten dann

nichts schlimmes gemacht einfach nur nachhause gefahren mit dem auto 
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dieegomilano 
Fragesteller
 27.04.2024, 15:55
@tinalisatina

Nein ist es nicht.. Les doch die Frage komplett bitte eingezogen als Tatwerkzeug da ist garnichts sichergestellt worden das Verfahren ist beendet

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tinalisatina  27.04.2024, 17:42
@dieegomilano
das Verfahren ist beendet
Les doch die Frage komplett

Hilft nix, denn auch das hast du nicht geschrieben.

Dann solltest Du das von Deinem Anwalt klären lassen.

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jort93  27.04.2024, 18:31
@tinalisatina

Er hat geschrieben eingezogen und versteigert. Sichergestelle sachen werden logischerweise nicht versteigert...

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dieegomilano 
Fragesteller
 27.04.2024, 15:21

Jaa da weiss ich aber ich bin nicht Eigentümer unf somit darf es nicht als Tatwerkzeug eingezogen werden….. habe ich doch geschrieben

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