Auto wurde als Tatwerkzeug eingezogen allerdings zu unrecht , kann mein Vater auf Schadensersatz klagen?
Guten Tag,
Das Auto von meinem Vater wurde als Tatwerkzeug eingezogen(bedeutet Versteigert) Hab mit dem Auto nichts schlimmes gemacht einfach nur nachhause gefahren mit dem auto mich an alles gehalten bei der Fahrt. Das Auto wurde dennoch zu Unrecht Eingezogen den ich bin weder Eigentümer laut Kaufvertrag noch der Halter laut Versicherung. Und im Fahrzeugbrief stehe ich ebenfalls nicht drin das es nicht mein Auto ist. Jetzt ist das Auto mittlerweile seit 6 Wochen weg. Ich wollte wissen ob es möglich ist das mein Vater auf Schadensersatz klagen könnte da dass Auto nur einem entnommen werden kann wenn der Täter auch Eigentümer dieses Fahrzeugs ist.
Über jede Ernstgenomme Antwort würde ich mich freuen!
Ich glaube ich muss Einfach hier mal weiter ausholen da es sonst glaube ich zu schwer zu verstehen ist und sonst Sachen falsch aufgegriffen werden könnten.
Also ich habe jemand Geschlagen bin dann mit dem Auto wieder Nachhause gefahren . Wurde Angezeigt bla bla dann kam der Gerichtstermin ich wurde angeklagt Strafgeld+Auto eingezogen als Tatwerkzeug. Das war meine Strafe Habe überall gelesen das dass Auto nur als Tatwerkzeug einbehaltenen werden darf wenn ich Eigentümer dieses Auto bin.. bin ich aber nicht weil der Richter will ja den Angeklagten bestrafen in den Fall mich aber er hat meinen Vater bestraft das es sein Auto ist.
Und jetzt möchte ich eigentlich nur Wissen kann mein Vater auf Schadensersatz klagen gegen den Richter/Verband das das Auto unzulässig eingezogen worden ist.
2 Antworten
Jop. Einziehung ist nur zulässig wenn das Tatwerkzeug dem täter gehört.
Wenn dein vater also nicht der täter war, war der einzug unzulässig.
Ja, dir gegenüber kann er Schadensersatzforderungen haben
du bist lustig, wenn gegen dich, du hast den Schaden verursacht
Hahaha nein gegen den Richter weil es unzulässig war
Nein, gegen den richter nicht, richter sind weitesgehend immun.
Man müsste wenn schon gegen die Behörde klagen.
nach dem ich Straftaten begangen hatte bin ich mit diesen auto weggefahren
Tja, und damit IST es ein Tatwerkzeug.
Ja, aber tatwerkzeuge können nicht eingezogen werden wenn sie nicht dem täter gehören, siehe § 74 StGB.
Höchstens sichergestellt.
Ja die Leuten schreiben hier so ein Mist haben Keine Ahnung und labern hier irgendwas. Danke Jort93!
Ja, zum Beispiel Fragesteller, die in der ersten Frage schreiben:
nach dem ich Straftaten begangen hatte
und in der zweiten dann
nichts schlimmes gemacht einfach nur nachhause gefahren mit dem auto
Nein ist es nicht.. Les doch die Frage komplett bitte eingezogen als Tatwerkzeug da ist garnichts sichergestellt worden das Verfahren ist beendet
das Verfahren ist beendet
Les doch die Frage komplett
Hilft nix, denn auch das hast du nicht geschrieben.
Dann solltest Du das von Deinem Anwalt klären lassen.
Er hat geschrieben eingezogen und versteigert. Sichergestelle sachen werden logischerweise nicht versteigert...
Jaa da weiss ich aber ich bin nicht Eigentümer unf somit darf es nicht als Tatwerkzeug eingezogen werden….. habe ich doch geschrieben
Ja kann mein Vater auf Schadenersatz klagen?