Auszug möglich?
Hallo ihr lieben,
ich bin w/19 und wohne mit meiner Mutter zusammen.
Das zusammenwohnen hat kaum noch Sinn. Meine Mutter macht mich psychisch krank.
Daher würde ich sehr gerne ausziehen. Ich gehe derzeit auf eine Abendschule und mache dieses Jahr meinen Abschluss. Anschließend habe ich mir vorgenommen 1 Jahr „frei“ zu haben, das es gesundheitlich nicht anders funktionier, werde in dieser Zeit allerdings Praktikas machen und evtl. in eine Klinik müssen. Danach würde ich sehr gerne mein Abi machen. Was bedeutet dass ich eben nichts verdiene und mir eine eigene Wohnung nicht leisten kann.
Das Jugendamt würde mir eine Wohnung zur Verfügung stellen, allerdings müssten da meine Eltern beide einen Teil davon bezahlen. Mein Vater erklärt sich nicht dafür bereit, was bedeutet, dass das Familiengericht das dann „entscheidet“ ich mochte aber ungern so hart gegen meine Familie vorgehen.
Ist es irgendwie möglich von Jobcenter oder ähnlichem Geld für eine Wohnung zu bekommen? Klar, ich könnte auch einfach eine Ausbildung machen, aber mein Ziel ist es eben zu studieren und es wäre schade, wenn das aus diesen Gründen nicht funktionieren würde.
4 Antworten
Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen, hilfsweise das Jugendamt einschalten und ggf. einen Anwalt hinzuziehen.
ich mochte aber ungern so hart gegen meine Familie vorgehen.
Das wirst Du unter Umständen müssen.
Je nach rechtlicher Sitaution und je nachdem, wo Deine Prioritäten liegen.
Wenn deine Eltern getrennt leben, dann muss dein Vater sowieso Unterhalt zahlen. Wenn du in eine Jugendhilfemaßnahme gehst, dann ist das für ihn vermutlich sogar günstiger als aktuell - auf gar keinen Fall teuerer.
Ja, das weiß ich, er zählt allerdings nicht genügend, nur 200€/Monat.
Du schreibst:
Das Jugendamt würde mir eine Wohnung zur Verfügung stellen,
Dann hat sich das doch schon erledigt. Die wissen dann auch von wem das finanziert wird. (IIch möchte da nur nicht zu viel schreiben.)
Wenn das Jugendamt also dem Jobcenter die Notwendigkeit vermittelt, dann ist das auch geklärt.
Im Momwent habe ich so meine Zweifel was du so schreibst. Ev. hast du aber auch etwas nicht richtig mitbekommen. :)
Das habe ich gelesen. Der Jnackounkt istm, das das Jugendamt dir eine Wohnung besorgen will. Damit hat sich die Finanzierung dann erledigt. Das Jobcenter ist da dann nicht für die Miete zuständig.
Es würde mich sehr wundern wenn das in euren´m Bundesland anders geregelt wäre. :)
Evtl. hast du meine Frage falsch verstanden, denn ich habe nirgendwo geschrieben, dass das Jobcenter die Wohnung bezahlt, wenn ich vom Jugendamt eine gestellt bekomme.
OK, aber was ist dann damit?
Ist es irgendwie möglich von Jobcenter oder ähnlichem Geld für eine Wohnung zu bekommen?
Also doch die Frage zum Jobcenter. Und damit habe ich dir dann meine Antwort oben gegeben. Ich verstehe nicht, was du jetzt nicht verstehst.
Nochmal: Wenn das Jugendamt sich für dich stark macht, dann ergibt sich alles andere. Is´doch gar nicht so schwer zu verstehen.
Is´doch gar nicht so schwer zu verstehen.
Ich verstehe deine Antwort schon, nur du meine Frage nicht.
Was soll ich mich streiten. Glaub doch einfach was du möchtest. :)
Ich möchte dich keinen Streit oder sonstiges ich wollte eben nur erwähnen, dass du meine Frage (laut deiner Antwort) nicht verstehst. Das sollte nur ein Hinweis sein, mehr nicht.
Wenn du ein Studium anfängst, Nebenjob und Bafög. Aber das Jobcenter ist nicht dazu da, dir eine Wohnung zu bezahlen, wenn du daheim bleibst. Aber das nennt man Hartz IV und ist ebenfalls möglich. Da du aber wie gesagt bei deiner Mutter wohnst, wirds wohl kaum genehmigt
Wie ich schon in die Frage geschrieben habe: