Ausziehen mit 16?

3 Antworten

Sie hat die gemeinsame Sorge mit deinem Vater?

Natürlich kann sie zustimmen, dass du zu der Freundin ziehst. Allerdings ist sie dann auch zum Barunterhalt verpflichtet. Ab Januar wären das 930 Euro inkl. Kindergeld. Oder denkt sie dass die Ämter das übernehmen werden? Dem wäre nämlich nicht so.

Auch dein Vater ist nicht verpflichtet diese Summe alleine zu stemmen. Leistungsfähigkeit eh vorausgesetzt.

Das Kindergeld bekommt der Elternteil der den höchsten Unterhaltsbetrag zahlt, wenn das Kind nicht mehr Zuhause wohnt. Eine Abzweigung an dich ist noch nicht möglich, da du unter 18 bist.

Und selbstverständlich benötigst du auch bis 18 ab und zu mal eine Unterschrift wegen irgendwelcher Sachen von ihr. Du bist halt noch nicht volljährig.

Der Unterhalt - auch vom Vater - würde direkt an dich gehen. Das Kindergeld kann sie dir überweisen.

Sie sollte, falls die gemeinsame Sorge besteht, sich diesbezüglich mit dem Vater auseinander setzen. Wer kann und muss dann was zahlen...

Die Mutter deiner Freundin ist nicht sorgeberechtigt und darf natürlich nichts unterschreiben für dich.

Wenn deine Mutter und die Mutter deiner Freundin damit einverstanden sind, dann könnt ihr das machen.

Das Kindergeld und den Unterhalt kann deine Mutter ja einfach überweisen.

Sollte dein leiblicher Vater Sorgerecht haben, dann muss auch er zustimmen.


Lisamarie434 
Fragesteller
 25.12.2022, 21:53

Also es hat nur meine Mutter Sorge recht, aber bekommt meine Mutter denn noch das Geld wenn ich wo anders gemeldet bin ? Und wie ist es wenn ich z.b eine Unterschrift von meiner Mutter brauche wegen Schule kann das auch die Mutter von meiner Freundin tun?

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Munga01  25.12.2022, 21:55
@Lisamarie434

Deine Mutter bekommt das Kindergeld und den Unterhalt weiterhin.

Wenn du eine Unterschrift brauchst, dann kann das nur deine Mutter tun. Aber man kann ja Dokumente zum Unterschreiben Faxen oder per Post hin und her schicken.

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ich bin in denn Sommerferien 2022 mit meiner Mutter und meinen 2 Geschwistern in ein anderes Bundesland gezogen

Dann kennst Du auch diese Freundin noch viel zu kurz, um sagen zu können, Du könnest letztendlich bei dieser längerfristig / dauerhaft bis zum Schulabschluss bei dieser wohnen.

Ansonsten kommt es auf die Einwilligung Euerer Eltern an - neben dem väterlichen Unterhalt wäre zu klären, wieviel Unterhalt Deine Mutter ( zusätzlich zum väterlichen Unterhalt ) aufbringen kann,