Ausziehen?

3 Antworten

Offiziell umziehen mit Meldeadresse darf sie nicht zu dir.

Wenn eure Eltern einverstanden sind darf sie dich aber regelmäßig Besuchen, auch mit Übernachtung und auch wochenlang.

Für Euch muss das dann nicht unbedingt einen Unterschied machen. Du müsstest nur soweit in der Nähe bleiben das sie weiterhin auf Ihre Schule gehen kann (oder auf eine andere die mit der Meldeadresse deiner Eltern möglich ist, so etwas ist je nach Bundesland/Landkreis sehr unterschied.

Wenn ein Lehrer oder Nachbar das mitbekommt und dem Jugendamt meldet, und die dem wirklich nachgehen wäre für die Entscheidend das deine Schwester weiterhin ein Bett und ein paar Klamotten bei deinen Eltern hat.

Du kannst ohne das Einverständnis Deiner Eltern nicht ausziehen und schon gar nicht Deine Schwester mitnehmen.

Ich kenne Deine Probleme nicht, aber hast Du Dich mal ans Jugendamt gewendet?

Rechtlich geht das nicht, da du nicht ein Erziehungsberechtigter bist

LG