Auswahlverfahren bestanden aber auch nicht?
Hallo,
ich habe mich beim ZOll beworben der aus einem Schriftlichen und Mündlichen Teil besteht. Jetzt kam Post
" Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können das Sie das schriftliche Auswahlverfahren bestanden haben, bitte merken Sie sich den Zeitraum vom 8 November- 16 November für das mündliche Verfahren vor. Sie können für das Mündliche Verfahren nur dann Berücksichtigt werden, wenn vor ihnen plazierte Bewerber absagen.
heißt ich hab bestanden aber bin nicht die erste Wahl ich muss auch sagen ich bin Überqualifiziert für die Stelle was den benötigten Abschluss angeht aber kann man deswegen nach unten rutschen sollte doch eigentlich heißen kommen sie an dem Datum zu.uns...
2 Antworten
Es scheinen mehr Leute das schriftliche Verfahren bestanden zu haben, als sie zum mündlichern einladen. Ich würde das ganze so verstehen, dass du das schriftliche zwar bestanden hast, aber andere eben besser waren. Mit deinem Abschluss hat das nichts zu tun.
Ist aber echt schlimm verfasst. Da hab ich kurz Herzkasper bekommen mit wir freuen uns und merken sie sich das Datum vor nur um am Ende so ein Satz reinzudrücken ...
Naja schriftlich und mündlich wird meistens getrennt geprüft, insbesondere großen Firmen oder Beamtenjobs