Ausstellungsstück Küche gekauft wie gesehen?

4 Antworten

Der schriftliche Vertrag ist entscheidend. Ansonsten müsste man dem Verkäufer arglistige Täuschung nachweisen, das dürfte wohl schwer gelingen.

Der kuechenmarkt ist hart umkämpft, von den Preise in der Werbung kann niemand leben. Und wer mit seriösen preisen wirbt, der bekommt zumindestens bei den kuechenfachgeschaeften im Regelfall keinen einzigen Kunden in den laden.

bestimmt hat bei der Küche ein Schild gestanden - ohne Elektrogeräte 

was du schriftlich hast, zählt - das ist Beweisbar. auch dein Zeuge ist da nicht viel wert, der "Berater" kann auch gesagt haben, gegen Aufpreis - du wirst kaum eine Chance haben



Ich hab auch leider nicht beim unterschreiben drauf geachtet, ob sie bei den Elektro Geräten mit drauf steht.


genau das wird das große Problem sein, hätte mit aufgeführt sein müssen

Julia1725 
Fragesteller
 05.04.2017, 22:18

Nein, es stand dort eben kein Schild das es ohne Elektro Geräte ist. Alles andere ist ja auch dabei , bis auf die Spülmaschine die er mir aber unter Zeugen mündlich zugesagt hat , und wo ich auch ein Beweis Foto habe .. 

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peterobm  05.04.2017, 22:20
@Julia1725

das Foto spielt nur eine kleine Rolle, mit Zeugen nochmals zu dem Verkäufer und die Sachlage klären

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Mündliche Verträge zählen wie Schriftliche. Wenn du also die Zusage mit Spüma hast, sogar unter Zeugen und mit Foto, zählt das selbstverständlich. Ob du das durchsetzen kannst ist eine andere Frage. Du solltest definitiv nochmal das Gepräch mit dem Verkäufer suchen. Rechtliche Beratung in der Hinsicht erhältst du auch bei der Verbraucherzentrale, die haben auch für ganz kleines Geld entsprechende Musterbriefe.Und um nochmal in der Wunde zu bohren: Du hättest, gerade bei einem hochpreisigen Artikel wie einer Küche, den Vertrag vor dem Unterschreiben genau durchgehen sollen...

Bin kein Rechtsanwalt aber wenn er die gesagt hat das eine Spülmaschine dabei ist und du sogar beweise hast dann kannst du vom Kaufvertrag zurück treten. Ansonsten wäre es eine Arglistige Täuschung. 

Hoffe dir das ein Jura Bob dir geanuer weiterhelfen kann.

Ein solcher Haftungsausschluss kann mit dem Zusatz „gekauft wie gesehen“ in den Kaufvertrag wirksam einbezogen werden. Mit einer solchen Klausel haftet der Verkäufer nur noch in bestimmten Situationen (arglistige Täuschung, Abweichungen zwischen der vereinbarte und der übereignete Beschaffenheit der Kaufsache).

http://www.jurarat.de/gekauft-wie-gesehen-aus-rechtlicher-hinsicht

Julia1725 
Fragesteller
 05.04.2017, 22:17

Danke für deine Antwort. Allerdings habe ich die Küche finanziert und die Raten fangen erst ab mai an. Geht das dann auch? Es steht auch im Vertrag, dass Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen sind.. 

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wasserkuchen12  05.04.2017, 22:18
@Julia1725

Egal was der in Reklamation steht. Wenn er dich getäuscht hat, hat niemals ein Vertrag stattgefunden. Wie gesagt wenn du beweise hast ist es umso besser für dich.

Aber wart ab. Vielleicht meldet sich bald ein Jura Student oder so.

PS. Süßer Name.

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Julia1725 
Fragesteller
 05.04.2017, 22:23
@wasserkuchen12

Ich hoffe. Ich hatte mit ihm heute gesprochen, er meinte er könnte sich an unser Gespräch nicht erinnern, und es würde nur zählen was im Vertrag aufgelistet ist. Das kann ich mir aber nicht vorstellen, denn er sagte mir das sie so geliefert wird wie sie hier ausgestellt wäre. Eben auch mit der Spülmaschine. 

Danke für Ihre Antwort! 

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