Heizung in der Küche zugebaut, Reklamation möglich?
Hallo zusammen,
ich habe mir Anfang Januar 2019 eine Küche gekauft(in eine Mietwohung). In der Küche befindet sich unter dem Fenstersims in einer Nische die Heizung.
Jetzt möchte ich ausziehen und meine Vermietern bereitet mir Probleme, da die Heizung nun zugebaut ist. Mir war es egal, da ich keine Heizung in der Küche benötigte. Jedoch ist es nun ein Problem für Sie, da das zu einem Hitzestau führen könnte.
Während dem Küchenkauf wurde die Heizung thematisiert und es hieße, dass das kein Problem sei. Im Küchenvertrag steht nichts dazu drin.
Jetzt habe ich das dem Möbelhaus so weitergegeben und reklamiert. Die Rûckmeldung war: es steht so im Vertrag drin, Sie wurden aufgeklärt. Man könne nichts mehr dagegen tun. Jedoch habe ich das überprüft, im Vertrag steht nichts dazu.
Ich habe nach dem die Küche montiert wurde, einen Zettel unterschrieben worauf draufstand, dass die Küche ordnungsgemäß geliefert und montiert wurde.
So jetzt möchte ich die Küche an meine Vermieterin verkaufen, muss das aber mit der Heizungsproblematik lösen.
Was würdet ihr mir empfehlen? Meint ihr, es macht Sinn das schriftlich bei dem Möbelhaus zu reklamieren ? Habe ich eine Möglichkeit, dass zu reklamieren oder wäre dass nur verschwendete Zeit?
Ich würde mich auf Tipps rießig freuen. Sonst muss ich den Umbau leider selber finanzieren😔
Danke euch sehr😊👍
VG
5 Antworten
Hallo nanunana88,
der von @oklein gemachte Vorschlag ist eigentlich die einzig vernünftige Lösung, sofern die Vermieterin damit einverstanden ist!
Wenn es hart auf hart kommt, musst Du die Küchen sogar ausbauen!
Möglich wäre evtl. noch , zusammen mit dem Nachmieter und der Expertise eines Heizungsbauers, der die Bedenken der Vermieterin zerstzeut eine Lösung zu finden!
Bezüglich der Heizwirkung (Wärmeabstrahlung) gebe ich Dir recht, da diese gleich null sein dürfte, ich dachte eher an den Hitzestau der von der Vermieterin befürchtet wird.
Ein baulicher Ansatz:
Wenn der HK unter der Arbeitsplatte ist, dann säge ein Stück der Platte raus und ersetze das Teil durch ein abnehmbares Gitter. Das Loch so groß, dass man an den Thermostat kommt oder - auch das geht - den Thermostat über die Platte legen lassen.
Den Unterschrank muss man ggfs. offen lassen und die Rückseite durch ein Lochblech (große Öffnungen) ersetzen oder auch weglassen.
Das kannst Du Dir selbst an die Backe heften. Entweder Du nimmst den Unterschrank einfach raus und entsorgst ihn, oder Du nimmst die Küche einfach mit.
Ich habe nach dem die Küche montiert wurde, einen Zettel unterschrieben worauf draufstand, dass die Küche ordnungsgemäß geliefert und montiert wurde.
Damit ist das DEIN Problem. Du wirst um einen Rückbau nicht rumkommen.
Was hat jetzt das Möbelhaus mit der ganzen Sache zu tun? Du musst die Wohnung eigentlich so verlassen wie du sie vorgefunden hast... wenn dem nächsten Mieter jetzt das mit der Heizung nicht gefällt dann hast du ein fettes Problem.. dann darfst du die Küche wieder ausbauen und dann kannst du sie ja deiner Vermieterin verkaufen
Beim Heizungsbauer sehe ich nicht viele Chancen, da die Küche ja offenbar die Abstrahlung nicht nur be- sondern sogar verhindert.