Ausländer im Ausland ohne deutsche Fahrerlaubnis

4 Antworten

Das ist wirklich keine leichte Frage. Es kommt ein bisschen darauf an ob du eine Straftat begangen hast, denn dann (würde ich sagen) wurde dir in Deutschland das Recht zum führen eines Fahrzeugs entzogen. Das gilt bis deine Tauglichkeit wieder bewiesen ist. Wenn du aber einen EU-Führerschein hast und diese 185 Tage im Ausland gelebt hast, dann wird bei einer Kontrolle niemand nach schauen ob dir eine MPU auferlegt wurde. Am besten fragst du aber mal einen Anwalt für Verkehrsrecht, der dir dann genau sagen kann was passiert wenn du doch in Deutschland fährst!

Belgier2 
Fragesteller
 18.02.2015, 22:08

Vielen Dank für deine Antwort. Ich habe unten bei der ersten Antwort auf alle drei Antworte reagiert...

Hallo

zum Beantworten sollte es schon genauer definiert sein, vor allem die Zeiträume.

Also, "alte Fahrerlaubnis aus dem Ausland" wann ausgestellt?
nun neue Fahrerlaubnis in einem anderen Land wann ausgestellt?
wann war die Entscheidung wegen Fahrverbot in Deutschland und von wem, nur Fahrerlaubnisbehörde oder war es ein Gericht?

totaler Blödsinn ist das du fahren darfst ohne weiteres, ja nicht, ist höchst strafbar.
wenn der Führerschein an das Ausstellerland zurückgesandt wurde ist sicher ein Sperrvermerk für Deutschland mit drauf, den wird dir auch ein anderes Land eintragen müssen bzw. dich dazu auffordern dies in Deutschland eintragen zu lassen.

Du siehst, einfach mal so ohne die oben geforderten Eckdaten kann man es nicht pauschal beantworten, das ist uneffektiv und pauschal was dir ja nicht hilft.

Viel Erfolg dir

Grundsätzlich ist die Nationalität des Führerscheininhabers unbeachtlich. Es geht im Führerscheinrecht nur um den ordentlichen Wohnsitz. Also ob man in Deutschland wohnt, oder im Ausland.

Wenn dir in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen, der Führerschein aber wieder ausgehändigt wurde, so kann es sich nicht um einen Führerschein aus einem EU bzw. EWR- Staat handeln. EU- bzw. EWR- Führerscheine unterliegen nämlich der Einziehung (§ 69 Abs. 2 Satz 1 StGB). Bei Führerscheinen aus anderen Staaten wird dieser nicht eingezogen, es gibt allerdings eine Versagung, von dieser Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen (§ 69b Abs. 2 Satz 2 StGB). In diesem Fall wird dir der Führerschein wieder ausgehändigt.

Wenn du an deinem ordentlichen Wohnitz im EU- Ausland nun eine Fahrerlaubnis erwirbst, so ist diese grundsätzlich auch in Deutschland anzuerkennen ( § 28 FeV). Einen deutschen Führerschein benötigt man nicht, eine Umschreibung von EU- Führerscheinen erfolgt nur noch auf freiwilliger Basis. Auch bei erneuter Wohnsitznahme in Deutschland besteht keine Pflicht, einen deutschen Führerschein zu haben. Es reicht der EU/EWR- Führerschein.

EU- und EWR- Führerscheine sind aber so lange von der Anerkennung in Deutschland ausgeschlossen, als deine Eintragung im deutschen Verkehrszentralregister (neu: Fahreignungsregister) noch nicht getilgt wurde. Wurde die ausländische EU /EWR- Fahrerlaubnis während der in Deutschland laufenden Sperrfrist erworben, so gilt diese Fahrerlaubnis nicht.

Die Pflicht auf Anerkennung erstreckt sich nur auf neu erworbene Fahrerlaubnisse, bei denen es Sache des Ausstellerstaates ist zu prüfen, ob die aus dem EU- Recht sich ergebende Mindestvoraussetzungen erfüllt sind. Diese Prüfung hat sich insbesondere auf Eignung und Befähigung des Bewerbers sowie auf das Vorhandensein eines ordentlichen Wohnsitzes im Ausstellerstaat zu beziehen. Dies gilt auch, wenn sich der Betroffene im Rahmen der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis nicht einer Prüfung der geistigen und körperlichen Fahreignung (MPU) unterzogen hat.

Deutschland darf erst dann eine MPU verlangen, wenn ein bestimmtes Fehlverhalten nach dem Fahrerlaubniserwerb im Ausland Anlass für eine neue Eignungsprüfung rechtfertigt.

Belgier2 
Fragesteller
 18.02.2015, 22:06

Hallo Siggibayr, banderLok und ginatilan,

erstmal vielen vielen Dank führ eure ausführliche und hilfreiche Antworte!!

Der Führerschein wurde nicht direkt ausgehändigt, der wurde ans Ausstellerland zurückgeschickt und da habe ich den dann wieder bekommen. Ich kann ausser in Deutschland dann auch überall fahren.

Eine MPU wurde ja schon angeordnet.. Der Sperrfrist ist bereits seit Monaten abgelaufen. Hätte ich länger in Deutschland gewohnt, so hätte ich das alles auch locker mit MPU und so weiter geschafft.

Die zweite Antwort "wird bei einer Kontrolle niemand nachschauen ob eine MPU auferlegt wurde", hört sich aber gefährlich an. Ich will ja auch sicher sein, dass ich versichert bin und nichts falsch machen, falls mal jemand richtig nachschaut... Ich würde gerne, traue mich aber nicht, mich hierauf zu verlassen!

Die dritte Antwort macht mir noch mehr Angst. Anerkennen, aber nicht fahren dürfen? Den Unterschied verstehe ich nicht so richtig. Allerdings, im Satz am Ende deiner Antwort, steht ja "der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründet hat". - Was heisst "begründet" in dem Satz? Ich wohne ja nicht mehr in Deutschland. Voraussichtlich werde ich in einigen Jahren wieder zurück nach Deutschland kommen.

Schade, dass es so eine schwierige Frage ist, aber ansonsten hätte ich den hier ja auch nicht gestellt :) Eure Antworte scheinen leider nicht ganz miteinander übereinzustimmen...

Ich bin jetzt mal gespannt, was das heisst, mit dem Wohnsitz im Hoheitsgebiet. Ich habe in Deutschland gewohnt, und während dieser Zeit wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Dann war der Sperrfrist vorbei. Dann musste ich ins Ausland ziehen (beruflich). Jetzt würde ich meinen alten Führerschein gegen einen im neuen EU-Land eintauschen... Die Frage ist, ob ich hiermit jetzt wieder in Deutschland fahren darf, und die zweite Frage ist, ob ich das weiterhin dürfte, wenn ich in 2-3 Jahren wieder nach Deutschland ziehe..

Es tut mir Leid, dass meine Fragen und Antworte so lange sind, ist ja aber auch keine einfache Sache...

Vielen Vielen Dank für die Hilfe! Hätte ich wirklich nicht so gut und schnell erwartet. Ich hoffe, ihr hilft mir hier noch was mehr Klarheit zu schaffen..

siggibayr  19.02.2015, 15:02
@Belgier2

Aus welchen Staat ist den nun dein "alter" Führerschein, dass du ihn gegen einen EU- Führerschein eintauschen möchtest? ...... und hast du den Führerschein während der Sperrfrist im Ausland erworben?

Definition für Wohnsitz gegründen (siehe in § 7 FeV):

Dies wird angenommen, wenn der Bewerber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - bei fehlenden beruflichen Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen ihm und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, im Inland wohnt. Ein Bewerber, dessen persönliche Bindungen im Inland liegen, der sich aber aus beruflichen Gründen in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aufhält, hat seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne dieser Vorschrift im Inland, sofern er regelmäßig hierhin zurückkehrt.

siggibayr  23.02.2015, 09:48
@siggibayr

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Standpunkt vertreten, dass das Verlangen nach einem Eignungsnachweis - also in der Regel ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) - durch die deutschen Behörden nur dann zulässig ist, wenn es um Umstände geht, die zeitlich nach der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis liegen.

Daher ist - wenn man der Auffassung des EuGH streng folgt - eine MPU-Anordnung nur dann rechtmäßig, wenn die neue Fahrerlaubnis im Ausland noch vor dem Ablauf der deutschen Sperrfrist erworben wurde oder wenn nach Erteilung der neuen Fahrerlaubnis ein erneuter schwerer Verstoß begangen wurde.

(Auszug aus Urteil EuGH C-227/05)

Hallo Belgier

Würde mich glauben lassen, dass wenn ich, nachdem ich 6 monate (185 Tage) hier gemeldet bin, und hier einen FS besorge, dass man mir den auch in Deutschland anerkennen muss.

Deutschland erkennt den Führerschein schon an, aber fahren darfst du in D damit nicht solange die MPU angeordnet werden kann (15 Jahre)

siehe dazu das EU-Gesetz:

EU-Richtlinie 91/439/EWG zur Zuständigkeit für Führerscheinmaßnahmen der Einzelstaaten

"Außerdem sollten aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Straßenverkehrs die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben, ihre innerstaatlichen Bestimmungen über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung einer Fahrerlaubnis auf jeden Führerscheininhaber anzuwenden, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründet hat."

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/EUFERiLiWohnsitz03.php

und eine MPU ist so eine innerstaatliche Bestimmung

Belgier2 
Fragesteller
 18.02.2015, 22:08

Vielen Dank für deine Antwort. Ich habe unten bei der ersten Antwort auf alle drei Antworte reagiert...

siggibayr  19.02.2015, 14:51

Hallo ginatilan,

die von dir genannte EU- Richtlinie 91/439/EWG ist überholt und wurde abgelöst durch die 2006/126/EG. Aufhebung der Richtlinie steht in Art. 17 der 2006/126/EG.

ginatilan  19.02.2015, 15:19
@siggibayr

hallo Siggi

danke für die Info, habe gleich den Textbaustein geändert:-)

naja, da steht aber das gleiche drin wie vorher

(15) Die Mitgliedstaaten sollten aus Gründen der Verkehrssicherheit die Möglichkeit haben, ihre innerstaatlichen Bestimmungen über den Entzug, die Aussetzung, die Erneuerung und die Aufhebung einer Fahrerlaubnis auf jeden Führerscheininhaber anzuwenden, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründet hat.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/EUFuehrerschein38.php

siggibayr  23.02.2015, 09:35
@ginatilan

Habe nichts anderes behauptet sondern lediglich auf eine aktuellisierte EU- Vorschrift hingewiesen.