Ausgangszeit mit 17 Jahren

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Ausgangssperren gibt es in Deutschland nicht, auch nicht für Kinder un Jugendliche. Solange es sich lediglich ums draussen aufhalten dreht gibt es keine gesetzliche Beschränkung, also 24 Stunden am Tag erlaubt.

Anders sieht es bei Gaststättenbesuchen oder öffentlichen Tanzveranstaltungen aus, diese musst Du um 24 Uhr verlassen, aber eben nicht gleich nach hause gehen.

Siehe auch hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html#BJNR273000002BJNG000200000

man darf sich bis 0 uhr draußen aufhalten, aber das man danach zuhause sein muss, wusste ich nicht.

Generell wird man ja um 23.55-0 uhr schon aus den Partys durch die Security "rausgeschmissen."

Raptor1408 
Fragesteller
 07.08.2012, 02:14

Also gut, dann sehe ich es wohl richtig, dass man ab 0 Uhr auf dem Weg nach Hause sein muss, vielen Dank für die Antwort

Hallo Raptor1408,

von der gesetzlichen Seite her gibt es keine Regelung für öffentliche Plätze, ausgenommen solche, auf denen Veranstaltungen stattfinden. Lediglich dort darfst du dich als minderjähriger nicht mehr nach 0 Uhr aufhalten. Das heißt, ansonsten du darfst so lange draußen bleiben, wie deine Erziehungsberechtigten es dir erlaubt haben.

Mit freundlichen Grüßen

AnonJura

also als ich 15 war sind wir um 2 uhr nachts von der polizei beim basketballspielen erwischt worden :D die haben nur gesagt dass wir net so laut sein sollen un dann mal heim sollen

Raptor1408 
Fragesteller
 07.08.2012, 02:12

Joa, danke für die schnelle Antwort, brauche aber die rechtliche sichtweise ;)

Ich habe von polizisten gehört, dass man sich unter 16 auf öffentlichen veranstaltungen bis 22.00 uhr aufhalten darf und bis 23.00 uhr auf der straße, in deinem fall (über 16) auf öff. veranstaltungen bis 0.00uhr und auf der straße UNBEGRENZT. JEDOCH muss man sagen das die polizisten erst selbst nicht wussten und alle etwas anderes sagen (ACAB) . Ich kann dies jedoch sicher sagen, da wir die polizei in ihrem "präsidium" gefragt haben und die nachgeguckt haben.

Eichbaum1963  07.08.2012, 10:14

Erst wissen die Beamten es nicht genau dann wieder doch weil sie nachgeguckt haben (wollen?). Stellt sich mir dann doch die Frage WO die da nachgeschaut haben wollen? Etwa bei Grimms Märchen?? :P

Denn es gibt keine gesetzliche Regelungen bezüglich des zu Hause sein müssens - feste Uhrzeiten schon gar nicht.