Bis wie viel Uhr darf ein 10 jähriger am Abend auf einer Privatstraße draußen spielen?

12 Antworten

Er darf solange draußen bleiben, wie es ihm seine Eltern erlauben. Es gibt da keine gesetzlichen Vorgaben. Natürlich muß er die Ruhezeiten beachten, also nicht die ganze Nacht schreiend durch die Straßen rennen, auch wenn Ferien sind. Aber wenn es nur ums Aufhalten auf der Straße (egal ob privat oder öffentlich), von mir aus rund um die Uhr, wenn die Eltern es erlauben.

Ein 10-jähriger steht dann wohl unter lockerer Aufsicht der Eltern, die mit Freunden oder Nachbarn im Garten sitzen und grillen, während Sohnemann mit anderen Kinder draußen rumtobt?

Alles kein Problem, es gibt keine gesetzlich festgelegten Uhrzeiten, zu denen ein X-jähriger nicht mehr auf der Straße sein darf.

Einzuhalten wäre lediglich die Nachtruhe, also wäre nach 22 Uhr Schluß mit Kinderlärm auf der Straße ;-)

Falsch!! UNBEAUFSICHTIGT gibt es Einschränkungen. Ansonsten hält sich der Gesetzgeber aus elterlicher Erziehung so lange raus wie keine Gefahr für das Kindeswohl besteht. Kuckst Du Grundgesetz.

Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Das JugendSCHUTZgesetz befasst sich dann mit all jenen Fällen wo Verstöße vorkommen. Und, natürlich, mit den anwachsenden Rechten der heranwachsenden Menschen. Ein Artikel ist immer wichtiger als ein Gesetz. Kein Gesetz darf gegen einen Artikel verstoßen.

Rein rechtlich, darf er draußen egal ob Privatstraße oder öffentliche Straße solange sein, wie die Eltern es erlauben.

Solange, wie die Eltern es erlauben.

das Jugendschutzgesetz bezieht sich nicht auf öffentliche Flächen ... Eine "Ausgangssperre" gibt es nicht.

Dein Wissen ist falsch!

Eichbaum1963  24.07.2014, 09:49

das Jugendschutzgesetz bezieht sich nicht auf öffentliche Flächen.

Im Prinzip u. U. schon - nämlich auf jugendgefährdende Orte. ;)

Aber hast im Kern schon recht.