Ausbildungsberuf wechseln nach der Probezeit?

2 Antworten

Nein, du musst diesen Wechsel des Ausbildungsberufs keinem der beiden Chefs beweisen. Die einzigen, die dort "reinpfuschen" könnten, wäre die zuständige Kammer. Dort werden Ausbildungsverhältnisse ja eingetragen. Und da wäre es problematisch, wenn das eine Ausbildungsverhältnis aus- und ein neues im gleichen Beruf eingetragen werden müsste.

Du kannst mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist problemlos kündigen.

LauchiSama 
Fragesteller
 11.06.2022, 18:13
jedoch nur wenn ich berufsbereich wechsle. ich zitiere: Kündigung wegen Aufgabe des Berufes

Neben der Kündigung aus wichtigem Grund, kann das Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit von den Vertragsparteien nur noch gekündigt werden, wenn die Kündigung von den Auszubildenden wegen der Aufgabe der Berufsausbildung oder des Beginns der Ausbildung in einem anderen Beruf erklärt wird (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG). Beabsichtigen Auszubildende die Ausbildung aufzugeben, oder einen anderen Beruf erlernen zu wollen, kann mit einer Frist von vier Wochen schriftlich und unter Angabe des Kündigungsgrundes gekündigt werden (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG).

so brauche ich als bestätigung keinen neuen vertrag?

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Jurafuchs  11.06.2022, 18:14
@LauchiSama

Es gibt kein Gesetz welches dich zwingt, dem AG deinen neuen Vertrag zu zeigen. Du solltest den Berufsfeldwechsel aber glaubhaft darlegen.

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LauchiSama 
Fragesteller
 11.06.2022, 18:15
@Jurafuchs

danke sehr wenn das wirklich so ist dann sollte das alles ja kein problem sein

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