Ausbildung in der Probezeit kündigen? Was beachten?

7 Antworten

Gemäß § 22 BBiG ( Berufsbildungsgesetz ) kannst Du einen Ausbildungsvertrag in der Probezeit "von jetzt auf gleich" kündigen:

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Allerdings soweit Du minderjährig bist nur mit Zustimmung der Eltern und deren Unterschrift unter dem Kündigungsschreiben.

Eine solche Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen.

Kannst du, und du musst auch keine Gründe angeben. Falscher Job gewählt, oder ist der Ausbildungsbetrieb schlecht? Bei letzterem würde ich mich an die Kammer wenden, also entweder die Handwerkskammer oder die IHK. Je nachdem welchen Beruf du wo erlernst. Die können dir auch einen anderen Betrieb vermitteln wenn dein Betrieb seinen Pflichten zur Ausbildung nicht nachkommt. Zudem wäre dann die bisherige Ausbildungszeit nicht verschwendet, die würde angerechnet.

Denk auch daran, das du bei einer Eigenkündigung eine sechsmonatige Sperre beim Arbeitslosengeld bekommst.

Kannst jederzeit aufhören ohne Angabe von Gründen.

Geh morgen früh zum Chef und löse euer Verhältnis auf. Fertig

In der Probezeit kannst du fristlos kündigen. Hast du schon etwas anderes gefunden ? Sonst noch viel Erfolg für die Zukunft :-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja in der Probezeit der Ausbildung kannst Du fristlos kündigen.